Die Energiekartellbehörde des Landes hat das Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Fernwärmepreise nach Einigung mit den Stadtwerken Böblingen eingestellt. Kunden dürfen sich auf Rückzahlungen freuen.
Zum 1. August 2015 und erneut zum 1. Januar 2017 hatte die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co.KG (SWBB) die Preise für Fernwärme erhöht und dabei insbesondere den Grundpreis für die bestellte Leistung überproportional angehoben. Nach der zweiten Preiserhöhung leitete die Energiekartellbehörde im baden-württembergischen Umweltministerium gegenüber den Stadtwerken ein Verfahren wegen des Verdachts auf missbräuchlich überhöhter Fernwärmepreise ein.
Die Kartellbehörde des Landes hat dieses Verfahren gestern eingestellt. Vorausgegangen war die verbindliche Zusage der SWBB, die von den Preiserhöhungen am härtesten betroffenen Kunden zeitnah einen finanziellen Ausgleich zu gewähren und fortan ein neues Preissystem anzuwenden.
„Die effiziente Fernwärmenutzung ist ein wichtiger Baustein einer klimafreundlichen Energieversorgung und muss deshalb weiter ausgebaut werden“, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. „Das darf jedoch nicht zu unverhältnismäßig hohen Preisen oder Preissteigerungen führen. Sonst gefährden wir die Akzeptanz für Fernwärme in der Bevölkerung. Ich bin daher dankbar, dass wir gemeinsam mit den Stadtwerken für die Böblinger Fernwärmekunden nun eine gute Lösung gefunden haben.“
Die SWBB wird an die Fernwärmetarifkunden im Satzungsgebiet für den Zeitraum 2015 bis 2018 demnächst netto 1,8 Millionen Euro zurückbezahlen. Dazu soll noch ein Ausgleich für 2019 im Umfang von schätzungsweise rund 750.000 Euro hinzukommen. Gleichzeitig verändert die SWBB ihre zukünftigen Preisstrukturen erheblich: Der sogenannte Wärme-Arbeitspreis steigt, dafür werden die sogenannten Grundpreise deutlich abgesenkt. Das wird sich preislich für die ganz überwiegende Kundschaft vorteilhaft auswirken. Zudem sichert die SWBB eine Preiskonstanz auf diesem Niveau bis Ende 2023 zu.