Das Preismissbrauchsverfahren gegen die Energie Calw GmbH ist abgeschlossen. Ein durchschnittlicher Haushalt kann für die Jahre 2010 bis 2016 mit einer Kostenerstattung oder Gutschrift von etwa 200 Euro rechnen.
Die Energie- und Wasserkartellbehörde des Landes hat ihr Preismissbrauchsverfahren gegen die Energie Calw GmbH (ENCW) abgeschlossen. Zuvor hatte sich die ENCW zu Rückerstattungen und künftigen Preissenkungen verpflichtet.
Die nunmehr getroffene Verständigung beinhaltet für den Zeitraum 2010 bis 2016 eine rückwirkende Preissenkung im Gesamtumfang von rund 1,4 Millionen Euro inklusive Zinsen sowie eine neue Preisgestaltung ab dem Jahr 2017. Dazu gehört eine Rücknahme der letzten Grundpreiserhöhung von 45,96 Euro im Jahr 2015 auf 56,08 Euro im Jahr 2016. Außerdem hat sich die ENCW verpflichtet, den aktuellen Nettoarbeitspreis um 13 Cents je Kubikmeter auf nun 2,75 Euro pro Kubikmeter zu senken. „Die Beharrlichkeit der Kartellbehörde bringt den Wasserkunden in Calw nochmals zu viel bezahltes Geld zurück“, sagte Umweltminister Franz Untersteller anlässlich der Entscheidung.
Ein Durchschnittshaushalt, der in den Jahren 2010 bis 2016 jährlich 150 Kubikmeter Trinkwasser bezogen hat, bekommt damit spätestens mit der Endabrechnung 2017 etwa 210 Euro erstattet oder gutgeschrieben.
Inhalt der Verpflichtung ist darüber hinaus, dass die ENCW den Wasserpreis bis ins Jahr 2021 nur sehr moderat anheben kann, ausgerichtet am Maßstab der amtlich festgestellten Preissteigerungsrate und des erwarteten Anstiegs des Wasserentnahmeentgelts.
Weitere Informationen
Vorausgegangen war dem jetzt abgeschlossenen Preismissbrauchsverfahren ein seit dem Jahr 2011 andauernder Rechtsstreit über die Höhe der Wasserpreise der Jahre 2008 und 2009. Dieser Rechtsstreit wurde im Oktober 2016 mit einem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart getroffenen Vergleich mit einer Gutschrift für die Calwer Wasserkunden im Gesamtumfang von circa 1,1 Millionen Euro beendet. Für einen Durchschnittshaushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern bedeutete dies eine Rückzahlung in Höhe von rund 123 Euro zuzüglich Zinsen.
Das Preismissbrauchsverfahren für die Jahre 2008 und 2009 sowie das nun abgeschlossene Verfahren für die Jahre ab 2010 zusammengenommen, bekommt ein Durchschnittshaushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern dann insgesamt eine Rückzahlung oder Gutschrift in Höhe von über 333 Euro.