Der Bundesrat hat das Insektenschutzpaket des Bundes verabschiedet. Ein gesellschaftlicher Konsens, Dialog auf Augenhöhe und Flexibilität im Bundesrecht, die den Besonderheiten in den Ländern Rechnung trägt, sind bei der Umsetzung unabdingbar.
„Die Klima- und Biodiversitätsfrage kann nur im Rahmen eines ambitionierten rechtlichen Rahmens sowie in einem gesellschaftlichen Konsens von Landwirtschaft, Naturschutz, Lebensmittelwirtschaft, Handel sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern gelöst werden“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
„Der parlamentarische Prozess zum Insektenschutzpaket war nicht einfach. Letztendlich geht es darum, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Landwirtschaft im Sinne einer umwelt- und tierwohlgerechten Bewirtschaftung zu erreichen und die Artenvielfalt in Deutschland gemeinsam mit der Landwirtschaft zu stärken. Die Umsetzung der Ziele des Insektenschutzpakets müssen im Rahmen der in den Ländern bereits angestrengten Dialogprozesse und deren Vereinbarungen erfolgen. Klare Länderöffnungsklauseln sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind unabdingbar, um den gesellschaftlichen, naturräumlichen und agrarstrukturellen Besonderheiten in den Ländern Rechnung zu tragen“, betonte Minister Hauk.
Betriebe brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen
Baden-Württemberg habe mit der Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im letzten Jahr klare und mit Blick auf den Insektenschutz sehr ambitionierte Ziele umgesetzt. Mit einem gesellschaftlichen Dialog auf Augenhöhe und dem gesetzlich verankerten Kooperationsansatz im Naturschutz- und Landwirtschaftsrecht habe Baden-Württemberg Maßstäbe gesetzt.
„Die landwirtschaftlichen Betriebe brauchen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige wirtschaftliche Basis für ihre Produktion, dann sind sie auch bereit, weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Wenn dann eine aktive Begleitung der Länderverwaltungen in der Beratung, gezielte Förderprogramme sowie die notwendigen Gestaltungsspielräume in den Ländern vorhanden sind, steht einem erfolgreich praktizierten Insektenschutz in Deutschland nichts entgegen“, erklärte Minister Hauk.
Das Biodiversitätsstärkungsgesetz
Kernbotschaften des Biodiversitätsstärkungsgesetzes in Baden-Württemberg (das heißt des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes) sind im Hinblick auf den Pflanzenschutz bis zum Jahr 2030
- den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40 bis 50 Prozent zu reduzieren,
- den ökologischen Landbau auf 30 bis 40 Prozent auszubauen und
- ab 1. Januar 2022 den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten zu verbieten.