Die Folgen des Klimawandels zeigen es deutlich: Die Schadensrisiken im Weinbau nehmen zu und machen betriebliche Risikovorsorge dringend notwendig. Dies betonte Minister Peter Hauk anlässlich der Herbstpressekonferenz des Weinbauverbandes Württemberg.
„Das Jahr 2021 wird als extremes Jahr in Erinnerung bleiben, denn der Sommer war geprägt von teilweise extremen Unwettern mit Hochwasserereignissen. Diese an Häufigkeit und Schadensausmaß zunehmenden Wetterextreme zeigen auf, wie unerlässlich ein betriebliches Risikomanagement ist, um gut vorbereitet und abgesichert zu sein“, sagte Weinbauminister Peter Hauk am 13. September 2021 in Heilbronn (Landkreis Heilbronn), anlässlich der Herbstpressekonferenz des Weinbauverbandes Württemberg. Das Land Baden-Württemberg unterstütze die Weingärtnerinnen und Weingärtner dabei. Bereits im letzten Jahr habe die Landesregierung als bundesweites Pilotprojekt die Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau gegen die Risiken Starkfrost, Sturm und Starkregen aufgelegt. „Die Zahl der teilnehmenden Obst- und Weinbaubetriebe bestätigt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist und auf breite Akzeptanz trifft. Deshalb soll das Pilotprojekt zukünftig als Förderprogramm verstetigt werden“, betonte der Minister.
Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, muss auch mehr für den Schutz gegen Frostschäden und gegen Trockenheit getan werden. Deshalb unterstützt die neue Landesregierung die Weinwirtschaft beim Aufbau gemeinschaftlich genutzter Infrastruktur zur Frostschutz- und Trockenheitsberegnung. „Damit haben wir einen weiteren Baustein beim Aufbau eines betrieblichen Risikomanagements zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels geschaffen“, brachte es der Minister auf den Punkt.
Lange Nässeperioden begünstigten Pilzkrankheiten
„Das Jahr 2021 trug zwar dazu bei, das Niederschlagsdefizit der Vorjahre zumindest teilweise zu kompensieren. Für die Reben waren die langen Nässeperioden allerdings nicht ideal, denn sie begünstigten die schnelle Ausbreitung von Pilzkrankheiten, die regional unterschiedlich zu Ausfällen bei den Trauben führten. Das wird Auswirkungen auf die Erntemengen haben. Was die Qualität des 2021er-Weinjahrgangs angeht, gehe ich davon aus, dass er die Erwartungen erfüllen wird", betonte Hauk.
Was nasse Jahre wie 2016 und 2021 für Auswirkungen haben können, zeige sich besonders im Ökoweinbau. Behandlungsmittel um dem Pilzbefall Herr zu werden, wie Kaliumphosphonat, fehlten hier. Die Ursache liege auf europäischer Ebene, wo die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Kaliumphosphonat leider bisher nicht mehr geschaffen wurden.
Konsequente Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes
Nicht nur der Klimawandel, sondern auch der gesellschaftliche Wandel mit der Forderung nach mehr Artenschutz und Biodiversität ist eine Herausforderung und erzeugt einen hohen Erwartungsdruck auf die Landwirtschaft und den Weinbau. „Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz hat die Landesregierung in 2020 einen wichtigen Schritt für mehr Artenschutz und Biodiversität getan. Ein besonderes Augenmerk liegt in der neuen Legislaturperiode auf der weiteren konsequenten Umsetzung der mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verbundenen ambitionierten Ziele, Strategien und Maßnahmen. Der Weinbau wird hier ebenfalls seinen Teil dazu beitragen“, sagte Minister Hauk abschließend.
Trotz höchstem Einsatz auf politischer wie auch fachlicher Ebene ist es bisher nicht gelungen, die Europäische Kommission dafür zu gewinnen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Kaliumphosphonat im Ökoweinbau wieder nutzbar ist. Dieses Mittel hat eine gute Wirkung gegen Falschen Mehltau und war bis 2013 auch im Ökoweinbau einsetzbar. Trotz intensiver Forschungsarbeit ist es bisher nicht gelungen, praxistaugliche Alternativen zu Kupfer und Kaliumphosphonat für den Ökoweinbau zur Verfügung zu stellen.
Pilzwiderstandsfähige Rebsorten sind ein wichtiger Ansatzpunkt, um mit dem Pilzdruck gerade in nassen Jahren besser zurecht zu kommen, weil sie mit deutlich weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Allerdings ist der Weg bis zur umfassenden Etablierung solcher Sorten am Markt noch weit.
Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verbundene wichtige Ziele bis 2030 sind die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und die Ausdehnung ökologisch bewirtschafteter Flächen. Letzteres Ziel kann nur im Einklang mit der Markt- und Nachfrageentwicklung erreicht werden.
Um konkrete Zahlen zu gewinnen, werden Betriebsmessnetze eingerichtet. Außerdem werden Netzwerke von Demonstrationsbetrieben aufgebaut. Ferner wird der integrierte Pflanzenschutz weiterentwickelt.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Weinbau in Baden-Württemberg