Verkehrsminister Winfried Hermann hat die Stadt Freiburg, den Ostalbkreis, den Rems-Murr-Kreis und den Rhein-Neckar-Kreis für ihr besonderes Engagement zur ökologischen Aufwertung von Grünflächen an Straßen ausgezeichnet.
Viele Stadt- und Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben sich in den letzten Jahren für die Artenvielfalt entlang von Straßen eingesetzt. Vier besonders engagierte Stadt- und Landkreise, nämlich der Stadtkreis Freiburg, der Ost-Albkreis, der Rems-Murr-Kreis und der Rhein-Neckar-Kreis, wurden von Verkehrsminister Winfried Hermann dafür gewürdigt. Aufgrund der Corona-Lage musste die Veranstaltung virtuell stattfinden. „Es ist wichtig, dass Städte und Kreise den Naturschutz zu ihrer Sache machen. Ihr besonderer Einsatz für die Vielfalt von Tieren und Pflanzen verdient diese Auszeichnung“, unterstrich Verkehrsminister gegenüber den Vertretern der Stadt- und Landkreise.
Artenvielfalt auf den Grünflächen an Straßen fördern
Im Rahmen des Sonderprogramms des Landes zur Stärkung der biologischen Vielfalt stellt das Verkehrsministerium seit 2018 Finanzmittel für vielfältige Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt auf den Grünflächen an Straßen, dem sogenannten Straßenbegleitgrün, und für den Bau von Amphibienschutzanlagen zur Verfügung. Grasflächen an Straßen werden üblicherweise gemäht und der Grasschnitt bleibt auf den Flächen liegen. Im Gegensatz dazu fördert das Verkehrsministerium das zweimalige Mähen mit Entfernung des Schnittgutes, die sogenannte Aushagerung, wodurch artenreiche, nährstoffarme Flächen entstehen. Die ergänzende Einsaat mit gebietsheimischen Blühmischungen beschleunigt die Entstehung von artenreichen Flächen.
Seit Beginn des Sonderprogrammes haben sich insgesamt 24 Stadt- und Landkreise freiwillig an den unterschiedlichen Maßnahmen beteiligt. Besonders herausragend ist dabei das Engagement des Stadtkreises Freiburg, des Ostalbkreises, des Rems-Murr-Kreises und des Rhein-Neckar-Kreises. Seit 2018 setzen diese vier Kreise sich kontinuierlich für die Artenvielfalt im Straßenbegleitgrün ein und stellen jeweils mindestens neun Hektar für die Aushagerung zur Verfügung. Die Maßnahmen führen bereits zu ersten, positiven Veränderungen, wie dem vermehrten Auftreten von Blühpflanzen und einer lichteren Struktur der bisher ausgehagerten Flächen. Im Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis wurden zudem große Flächen ergänzend mit gebietsheimischen Blühmischungen eingesät. Die Maßnahmen wurden mit großem Fachwissen geplant und durchgeführt sowie teilweise von externen Fachleuten begleitet. Auf Basis dieser und weiterer Kriterien wurden die vier besonders engagierten Stadt- und Landkreise ausgewählt.
Ökologische Aufwertung von Flächen
Verkehrsminister Winfried Hermann: „Nur mit engagierten Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden können wir die Artenvielfalt entlang der Straßen in unserem Land erhalten und stärken. Ich hoffe, dass möglichst viele Kreise, Städte und Gemeinden diesem Beispiel folgen. Die biologische Diversität in unserem Land kann nur mit kompetentem Engagement vor Ort geschützt werden.“ Als Dank erhielten die prämierten Stadt- und Landkreise Hartholz-Skulpturen des Schweizer Künstlers Marcel E. Plüss. Die sogenannte „Wildbienenkunst“ sieht nicht nur schön aus, sondern bietet mit den gebohrten Hohlräumen auch Wildbienen ein Zuhause.
Die Schaffung artenreicher Blühflächen wird auch mit weiteren Projekten des Verkehrsministeriums gefördert, beispielsweise mit dem Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“ oder der ökologischen Aufwertung von Flächen im Rahmen von Neubauvorhaben. In den Jahren 2018 und 2019 konnten zudem Fördermittel für den Bau von Amphibienschutzanlagen an kommunalen Straßen beantragt werden, um den Amphibien dort eine sichere Querung der Straße zu ermöglichen. Ab 2020 erfolgt die Förderung von Amphibienschutzanlagen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Die Aushagerung straßenbegleitender Grasflächen ist im Sonderprogramme die zentrale Maßnahme zur Stärkung der Artenvielfalt im Straßenbegleitgrün. Ziel ist, durch das Mähen und Abräumen des Schnittgutes sukzessive über mehrere Jahre Nährstoffe von den Flächen zu entfernen, um langfristig einen lichteren Bewuchs zu erhalten und somit insbesondere Blütenpflanzen zu fördern. Von der größeren Vielfalt an Blütenpflanzen profitieren dann Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten.
Die Gesamtfläche der Maßnahmenbereiche pro Stadt- und Landkreis setzt sich aus vielen unterschiedlich großen straßenbegleitenden Grasflächen zusammen, die sich aufgrund ihrer verschiedenen Startbedingungen auch unterschiedlich entwickeln. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist bereits anhand der ersten, positiven Veränderungen, wie dem vermehrten Auftreten von Blühpflanzen und der lichteren Struktur der bisher ausgehagerten Flächen, zu erkennen. Aushagerungsmaßnahmen bedürfen jedoch einer längerfristigen Fortführung, damit sich die Artenvielfalt deutlich erhöht. Die Förderung soll hierzu den Anstoß geben. In mehreren Stadt- und Landkreisen trägt die ergänzende Ansaat mit gebietsheimischen Blühmischungen dazu bei, die Veränderung des Artenspektrums zu beschleunigen. Eine ergänzende Ansaat lohnt sich besonders auf Flächen, bei denen keine großen Samenvorräte im Boden zu erwarten sind, und die in nicht in Nachbarschaft zu artenreichen Grünflächen liegen, von denen die Blütenpflanzen einwandern können. Die Anlage der Blühflächen geht dabei immer mit einer umfassenden Bodenvorbereitung einher, um ideale Bedingungen für die Entwicklung der Blühflächen zu schaffen und diese langfristig zu erhalten.
Die Preisträger
- Größte Aushagerungsfläche von allen Stadt- und Landkreisen mit 17,15 Hektar an verschiedenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, davon wurden bzw. werden 4,5 Hektar zusätzlich mit einer Blumenwiesenmischung eingesät.
- Landkreis hat 2018 Flächen gemeldet und 2020 weitere Flächen ergänzt.
- Aufstellung von Schildern zur Information der Öffentlichkeit.
- Zweitgrößte Aushagerungsfläche mit insgesamt 9,5 Hektar an verschiedenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. 2018 wurden zum erstem Mal Flächen gemeldet und 2020 weitere Flächen ergänzt.
- Förderung einer Amphibienschutzanlage mit etwa 260 Metern Leit- und Sperreinrichtungen sowie einer im Zuge des Bebauungsplans „Umgestaltung Roteckring“ im Abschnitt „Möslepark, Waldsee“. Baumaßnahme soll in Kürze erneut ausgeschrieben werden.
- Drittgrößte Aushagerungsfläche mit insgesamt 9,2 Hektar an verschiedenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, davon wurde beziehungsweise wird auf 4,7 Hektar zusätzlich eine speziell entwickelte Blumenwiesenmischung eingesät. Die Saatgutmischung enthält verschiedenste Arten wie Margerite, Wiesen-Bocksbart, Hornklee und Wiesen-Salbei. Für einen schönen Aspekt im ersten Jahr sorgen Klatschmohn und Kornblume.
- Landkreis hat sowohl 2018, 2019 und 2020 Flächen gemeldet.
- Viertgrößte Aushagerungsfläche innerhalb ausgezeichneten Kreise mit insgesamt 9,1 Hektar an verschiedenen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, davon wurden bzw. werden 5,6 ha mittels Ansaat in Blumenwiesen und 3,5 Hektar mittels Ansaat in Wildbienen- und Schmetterlingssäume umgewandelt und spezielle Nisthügel für Wildbienen und andere Insekten hergestellt.
- Die Wildblumenwiesen bestehen aus einer Vielzahl an Arten wie Margerite, Wiesen-Salbei und Kleinem Wiesenknopf. Die Wildbienen-Schmetterlingssäume zeichnen sich durch einen noch höheren Anteil an Blumen auf. Dazu gehören beispielsweise Lichtnelken, Malven, Margeriten, Wilde Karden und Nickende Disteln.
Für einen schönen Aspekt im ersten Jahr sorgen Klatschmohn und Kornblume.
- Landkreis hat 2018, 2019 und 2020 Flächen gemeldet.
- Fachliche Begleitung der Maßnahmen durch einen vom Landkreis beauftragten Biologen, der die Konzeption der Maßnahmen entwickelt hat.
- Blühflächen sollen in ein digitales Kartensystem aufgenommen werden, um deren fachgerechte Pflege langfristig zu sichern.
- Aufstellung von Schildern an den Blühflächen zur Information der Öffentlichkeit.
Verkehrsministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt