Artenschutz

Genanalyse weist Wolf nach

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Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)

Das am 22. Januar in der Nähe von Wolfach gerissene Schaf wurde von einem Wolf getötet. Das bestätigt jetzt eine Genanalyse. Der Eigentümer des Schafs bekommt eine unbürokratische Entschädigung.

Am 22. Januar hat ein Wolf in der Nähe von Wolfach ein Schaf gerissen. Die Tötung wurde der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg gemeldet, für die genetische Untersuchung wurden Rissabstriche an das Forschungsinstitut Senckenberg geschickt.

Das Ergebnis der Analyse weist einen Wolf als Angreifer nach. Es konnte aber nicht geklärt werden, ob es sich um den bekannten Wolf mit dem offiziellen Namen „GW852m“ handelt, der bereits mehrfach im Schwarzwald nachgewiesen werden konnte. Die Experten der FVA gehen allerdings davon aus.

Unbürokratische Entschädigung

Wie in allen anderen Fällen auch, waren die angegriffenen Schafe nicht wolfssicher eingezäunt, der Eigentümer des getöteten Tieres wird dennoch unbürokratisch entschädigt.

Das Umweltministerium weist aber darauf hin, dass eine Entschädigung bei unzureichend geschützten Tieren nur noch bis Ende Mai gezahlt wird. Zu diesem Zeitpunkt besteht die Förderkulisse Wolf seit einem Jahr, ab dann ist eine lückenlose Elektroumzäunung in einer Höhe von 90 Zentimetern Voraussetzung für Entschädigungszahlungen. Empfohlen wird eine Umzäunung in Höhe von 120 Zentimetern. 

Bei noch unzureichendem Herdenschutz können kurzfristig über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets beziehungsweise Flatterband mit Stangen für 120 Zentimeter Höhe ausgeliehen werden.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Verhaltenshinweise beim Zusammentreffen von Mensch und Wolf

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Hinweise für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Allgemeine Informationen zum Wolf

Förderkulisse Wolfprävention (PDF)

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