Die Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5 ist bei einem Mäusebussard amtlich festgestellt worden. Die Behörden vor Ort haben Allgemeinverfügungen erlassen.
Seit einigen Wochen wird die Geflügelpest bereits vermehrt in Europa sowie in Deutschland insbesondere an der Nord- und Ostseeküste bei Wildvögeln und vereinzelt bei Geflügel durch unterschiedliche Subtypen des hoch pathogenen aviären Influenzavirus nachgewiesen.
Bei einem schwer erkrankten Mäusebussard, der an einem Weiher bei Donaueschingen gefunden wurde, wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5 amtlich festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Untersuchungsbefund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg bestätigt, die genaue N-Typisierung des Virus steht seitens des FLI noch aus. Das Risiko weiterer Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln ist damit im Land als hoch einzustufen. Dies teilte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 25. Dezember in Stuttgart mit.
Nutztiere vor Seucheneintrag schützen
Die zuständigen Behörden vor Ort werden das weitere Vorgehen im Rahmen einer Allgemeinverfügung, die am Montag öffentlich bekannt gegeben wird, festlegen. Betroffen sind durch die geographische Lage des Weihers der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie der Landkreis Tuttlingen.
„Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden aufgerufen, ihre Tiere bestmöglich vor einem Seucheneintrag über Wildvögel zu schützen. Insbesondere müssen bei Auslauf- und Freilandhaltungen Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Viruseinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in die Haustierbestände in jedem Fall verhindert werden. Soweit möglich, sollen die Tiere aufgestallt oder unter Schutzeinrichtungen gehalten werden. So soll die Seucheneintragung in Nutzgeflügelbestände und sonstige Vogelhaltungen durch Wildvögel verhindert werden“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Bereits im November hatte Minister Hauk die Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags strikt einzuhalten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den zuständigen Veterinärbehörden bei den Landratsämtern oder Bürgermeisterämtern der Stadtkreise zu melden. Diese organisieren das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden.
Die Geflügelpest
Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet.
Wilde Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form. Die niedrigpathogenen Influenzaviren können sich bei Wirtschaftsgeflügel, wie beispielsweise Hühnern und Puten, zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.
Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung, geregelt.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Vogelgrippe/Geflügelpest