Die Frist für Förderanträge im Förderprogramm „Blühflächen und Biodiversitätspfade“ ist bis zum 30. Juni 2021 verlängert worden. Mit dem Förderprogramm wird für das Land bedeutsame Kulturlandschaft gepflegt und ein Beitrag zum Schutz der Biodiversität geleistet.
„Das Förderprogramm Blühflächen und Biodiversitätspfade erfreut sich eines positiven Zuspruchs durch die Gemeinden in unserem Land. Es sind bereits zahlreiche, vielversprechende Anträge auf Verwirklichung von Biodiversitätspfaden bei den zuständigen Regierungspräsidien eingegangen. Aber es besteht noch Luft nach oben. Wir möchten daher all diejenigen Kommunen im Land ermutigen, die Interesse an der Umsetzung eines Biodiversitätspfades haben, ihren Förderantrag noch bis zum 30. Juni 2021 einzureichen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Mit dem Förderprogramm soll die für Baden-Württemberg bedeutsame Kulturlandschaft erhalten und gepflegt werden und gleichzeitig ein Beitrag zum Schutz der Biodiversität geleistet werden. Zentral im Fokus des Förderprogramms steht auch, das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung aktiv, innovativ und generationenübergreifend zu fördern.
Kommunen erhalten 55.000 Euro pro Pfad
Durch die Schaffung von Biodiversitätspfaden in den Gemeinden können Bürgerinnen und Bürger Biodiversität in ihrer Gemeinde aktiv erleben. Informationstafeln und interaktive Elemente an Stationen entlang eines Biodiversitätspfades steigern das Wissen zu unserer heimischen Flora und Fauna und laden zum Mitmachen ein. Begleitende Biodiversitätsmaßnahmen flankieren die Pfade. „Durch Biodiversitätspfade können zugleich die Biotopvernetzung, der Landesweite Biotopverbund und die Umsetzung des Generalwildwegeplanes unterstützt werden. Biodiversitätspfade haben daher vielfältige positive Wirkungen für die Stärkung der biologischen Vielfalt“, erklärte Minister Hauk.
Für die Biodiversitätspfade sind pro Pfad Mittel in Höhe von 55.000 Euro vorgesehen. Kommunen können sich auch zu einem Gemeinschaftsprojekt zusammenschließen. Das Förderverfahren richtet sich ausschließlich an Kommunen. Anträge für Biodiversitätspfade können aufgrund der Verlängerung der Antragsfrist noch bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden. Daneben kann auch eine Förderung für die Anlage von Blühflächen über das Förderprogramm bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden.
Biodiversitätspfade
- Biodiversitätspfade müssen eine Länge von mindestens zwei und maximal acht Kilometern haben und über mindestens vier und höchstens 16 Stationen mit Schau- bzw. Informationstafeln oder interaktiven Elementen verfügen.
- An den Stationen müssen Schau- und Informationstafeln oder interaktive Elemente angebracht werden, die dazu geeignet sind, fachlich fundierte Informationen zu heimischen Arten und Lebensräumen sowie Möglichkeiten zu deren Erhalt und Förderung zu vermitteln.
- Biodiversitätspfade müssen zudem biodiversitätssteigernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von mehrjährigen Brachen, die Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen, die extensive Grünlandbewirtschaftung und die Anlage von Altgrasstreifen auf Grünlandflächen oder sonstige fachlich geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anlage von Gras-Kraut-Säumen entlang von Waldaußen- oder Waldinnenrändern, beinhalten.
- Bei der Planung der Biodiversitätspfade und der Herstellung der begleitenden biodiversitätssteigernden Maßnahmen sollen der Fachplan Landesweiter Biotopverbund, vorhandene Biotopverbundpläne sowie der Generalwildwegeplan berücksichtigt werden.
- Der Fördersatz je Biodiversitätspfad beträgt einmalig 55.000 Euro.
- Je Stadt- und Landkreis soll maximal ein Biodiversitätspfad gefördert werden.
Blühflächen
- Blühflächen müssen eine Mindestgröße von 0,5 Hektar (ha) aufweisen. Diese können auch aus nicht zusammenhängenden (Teil-)Blühflächen mit Mindestflächengrößen von je 0,1 ha bestehen.
- Es werden folgende Maßnahmentypen gefördert:
1. Anlage von mehrjährigen Blühflächen und Blühstreifen auf Ackerflächen unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Verwendung von gebietsheimischem und standorttypischem Saatgut,
- Verzicht zur Nutzung der Fläche,
- kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
- Mindeststandzeit fünf Jahre.
2. Extensive Bewirtschaftung von artenreichem Grünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- maximal zweischürige Mahd mit Abfuhr,
- kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
- Mindestlaufzeit fünf Jahre.
3. Entwicklung von artenreichem Grünland mit extensiver Bewirtschaftung unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Aufwertung von artenarmem Grünland durch Nachsaat mit zertifiziertem Regiosaatgut, regionalem Heudrusch oder durch Mähgutübertragung,
- extensive Bewirtschaftung,
- Mindestlaufzeit fünf Jahre.
4. Anlage von Altgrasstreifen oder -inseln auf Dauergrünland unter folgenden fachlichen Voraussetzungen:
- Anlage von über- oder mehrjährigen Altgrasstreifen oder -inseln auf mindestens fünf Prozent und höchstens 20 Prozent des Dauergrünlandschlages,
- kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln,
- mindestens fünf Meter breite Streifen oder Inseln,
- Mindeststandzeit fünf Jahre.
Förderung biologischer Vielfalt im Land
Vor dem Hintergrund des alarmierenden Artenschwundes hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, die biologische Vielfalt im Land durch verschiedene Maßnahmen zu fördern. Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt und dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) sind schon wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Mit dem Förderprogramm zu Blühflächen und Biodiversitätspfaden sollen nun auch kommunale Flächen dazu genutzt werden, die Biodiversität zu stärken und unsere Kulturlandschaften zu erhalten. Die zugrundeliegende Verwaltungsvorschrift (VwV Förderung Blühflächen und Biodiversitätspfade (PDF)) wurde am 28. Oktober 2020 verkündet.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Biodiversität und Landnutzung