Baden-Württemberg und Niedersachsen erzielen auf Bundesebene einen Erfolg für eine verbesserte Finanzierung der Hochschulklinika in Deutschland. Entsprechende Gesetzesänderungen, die auf Vorschlägen der beiden Länder für die Hochschulambulanzen beruhen, wurden im Bundesrat beschlossen. Durch die Gesetzesänderungen werden Rechtssicherheit geschaffen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden.
„Der konsequente Einsatz Niedersachsens und Baden-Württembergs für die Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulklinika im vergangenen Jahr hat sich gelohnt“, sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. „Der Bund geht auf die nachvollziehbaren Argumente und Forderungen der Länder ein. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer auskömmlichen Finanzierung der Hochschulklinika in Deutschland.“
Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg: „Die Behandlung von Schwerstkranken und die Vorhaltung medizinischer Hochleistungsinfrastruktur macht die Universitätsklinika so wertvoll. Die nun erfolgte Anerkennung der besonderen finanziellen Anforderungen dieser Maximalversorger ist ein gutes Signal für Patientinnen und Patienten.“
Gesetzesänderungen im Überblick
Folgende gesetzlichen Verbesserungen wurden beschlossen:
- Künftig können alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand des Leistungsumfangs von Hochschulambulanzen sein, soweit der Gemeinsame Bundesausschuss keine ablehnende Entscheidung getroffen hat.
- Außerdem wird festgelegt, dass die einzelnen Hochschulambulanz-Vereinbarungen bundesweit Geltung haben. Die Vereinbarungen gelten also auch für Krankenkassen aus anderen Bundesländern, wenn deren Patienten in den Universitätsklinika behandelt werden.
- Darüber hinaus werden Fristen für Vergütungsvereinbarungen gesetzt.
Nach der jüngsten Krankenhausreform des Bundes bestand Handlungsbedarf, da die besonderen Leistungen der Hochschulklinika nicht ausreichend finanziert wurden. Baden-Württemberg und Niedersachsen ergriffen die Initiative und brachten im Bundesrat einen Gesetzesänderungsantrag ein, der am 16. Dezember 2016 von den Ländern beschlossen wurde. Der Bund hat nun die Änderungsvorschläge im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) übernommen.
Bereits im Juli 2016 war auf Initiative Baden-Württembergs und Niedersachsens ein weitreichender Entschließungsantrag im Bundesrat beschlossen worden (Bundesrat-Drs. 312/16), der die Bundesregierung zur besseren Finanzierung der Hochschulklinika auffordert und eine Reihe von Schwierigkeiten der jüngsten Krankenhausreform des Bundes aufzeigt.