Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag setzen sich die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen im Bundesrat für eine umfassende Evaluierung des vergangenen Donnerstag vom Bundestag beschlossenen und nach wie vor umstrittenen Kulturgutschutzgesetzes nach zwei Jahren ein.
Der heute eingebrachte Antrag, dem zuerst die Kulturseite der Länder bis Donnerstag zustimmen muss, zielt darauf ab, den mit den Regelungen entstehenden hohen bürokratischen Mehraufwand bereits nach zwei Jahren umfassend und unter Einbeziehung von Ländern und Experten zu evaluieren. Gegebenenfalls sollen die Länder finanziell entlastet werden. Die in der jetzigen Fassung vorgesehenen Entlastungen durch den Bund reichen nicht aus, den für die Länder zu erwartenden Mehraufwand auszugleichen.
Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg: „Kulturgutschutz ist richtig. Wir befürchten aber einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, der den Ländern auferlegt wird. Wir haben auch begründete Zweifel, inwiefern das Gesetz in der jetzigen Form seine Ziele erreichen kann. Deshalb brauchen wir eine fundierte Evaluierung mit allen beteiligten Akteuren nach zwei Jahren. Besonders wollen wir dabei die Auswirkungen des Gesetzes auf die Handlungsfähigkeit unserer staatlichen Museen in den Blick nehmen.“
Gabriele Heinen-Kljajić, Ministerin für Wissenschaft und Kultur Niedersachsen: „Das Gesetz hat grundsätzlich die richtige Stoßrichtung, aber den Ländern drohen auch durch das neu eingefügte Negativattest übermäßige finanzielle und organisatorische Belastungen. Deshalb muss eine zielgerichtete Evaluierung sicherstellen, dass die Tür für notwendige Korrekturen offen bleibt und der Mehraufwand kompensiert wird.“
Boris Rhein, Hessischer Kunstminister: „Wir befürchten erhebliche Nachteile für den Kunsthandel, insbesondere durch die Binnenausfuhrbeschränkungen durch das neue Kulturschutzgesetz. Hinzu kommen vermutlich erhebliche Mehrkosten, die am Ende bei den Ländern hängen bleiben. Deshalb ist es richtig und wichtig das Gesetz kurzfristig umfassend zu evaluieren, um mögliche Nachteile auszugleichen.“