in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Baden-Württembergs ist zum ersten Mal in der Geschichte das Verhältnis zwischen Frauen und Männern ausgewogen. Es gibt gleich viele Staatsanwältinnen wie Staatsanwälte und Richterinnen wie Richter.
Erstmals in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz ist das Verhältnis zwischen Frauen und Männern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ausgewogen. Die jüngste Erhebung zeigt, dass es zum Stichtag (30. Juni 2020) gleich viele Staatsanwältinnen wie Staatsanwälte und gleich viele Richterinnen wie Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit gab. Das Verhältnis liegt (gerundet auf die Vorkommastelle) bei genau 50 Prozent. Auch der Anteil der Frauen in Führungs- und Beförderungsämtern konnte im vergangenen Jahr erneut gestärkt werden. Das gab Justizminister Guido Wolf anlässlich des Weltfrauentags (8. März 2021) bekannt.
Immer mehr Frauen in Beförderungs- und Führungsämtern
Justizminister Guido Wolf sagte: „Es freut mich, dass wir im höheren Dienst bei den Staatsanwaltschaften und ordentlichen Gerichten zum ersten Mal in unserer Geschichte ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern haben. Erfreulich ist auch, dass immer mehr Beförderungs- und Führungsämter in der Justiz mit Frauen besetzt werden. Das zeigt, dass sich unsere Bemühungen der vergangenen Jahre, den Anteil der Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen, auszahlen.“ Allein innerhalb eines Jahres wuchs der Frauenanteil bei den Staatsanwaltschaften in R3-Beförderungsämtern von 11 Prozent (Stichtag 30. Juni 2019) auf 17 Prozent (Stichtag 30. Juni 2020) an. Insgesamt sind es bei den Staatsanwaltschaften nunmehr sieben Frauen in Führungsämtern der Besoldungsgruppe R3 und R2+Z, während es noch im Jahr 2013 keine einzige weibliche Führungskraft auf einer solchen Position gab. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit beträgt der aktuelle Frauenanteil auf R3-Positionen 19 Prozent im Vergleich zu 17 Prozent im vergangenen Jahr und 9 Prozent im Jahr 2013. Den größten Zuwachs an weiblichen Führungskräften der Besoldungsgruppe R3 von 9 Prozent im vergangenen Jahr auf 27 Prozent gab es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Dazu sagte Wolf: „Die Entwicklungen zeigen: Wir sind auf dem richtigen Weg. Insbesondere im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben wir in den vergangenen fünf Jahren vieles erreicht. Die Justiz in Baden-Württemberg ist bereits ein flexibler und familienfreundlicher Arbeitgeber, dennoch dürfen wir in unseren Bemühungen, noch besser zu werden, nicht nachlassen.“ Eine wichtige Maßnahme zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die Ermöglichung von Telearbeit und mobilem Arbeiten, die im vergangenen Jahr massiv ausgebaut wurde. Darüber hinaus ist der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kleinkinder ein Schlüssel zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Als besonders personalintensives Ressort hat sich die Justiz schon frühzeitig dem Thema angenommen und erfolgreich mehrere Modellprojekte zur Kindertagesbetreuung in Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen, Freiburg, Heilbronn, Heidelberg, Bruchsal, Rottweil und Mannheim initiiert.
Das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg ist als oberste Landesbehörde zuständig für die sachliche und personelle Ausstattung sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der baden-württembergischen Justiz und ihrer mehr als 20.000 Beschäftigten. Dem Ministerium obliegt insbesondere die oberste Dienstaufsicht über Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen.