Baden-Württemberg fördert im Rahmen des telemedizinischen Modellprojekts „docdirekt“die Umsetzung des elektronischen Rezepts für gesetzlich Versicherte mit einer Million Euro. Die Mittel stammen aus der Digitalisierungsstrategie digital@bw.
Im Rahmen des telemedizinischen Modellprojekts „docdirekt“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg wird nun bundesweit erstmals das elektronische Rezept (E-Rezept) für gesetzlich Versicherte im Land erprobt. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt dieses Vorhaben im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw mit einer Förderung von rund einer Million Euro.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V. setzen gemeinsam das durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln der Digitalisierungsstrategie digital@bw mit rund einer Million Euro geförderte Projekt „GERDA – Geschützter E-Rezept Dienst der Apotheken“ um. Am Modellprojekt „docdirekt“ können derzeit gesetzlich Krankenversicherte in den Modellregionen Stadtkreis Stuttgart und Landkreis Tuttlingen teilnehmen.
„Nach der Genehmigung von telemedizinischen Modellprojekten zur ärztlichen Fernbehandlung in Baden-Württemberg durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist die Erprobung eines elektronischen Rezepts die nächste logische Stufe“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Wenn eine ärztliche Behandlung zukünftig online möglich ist, muss auch ein elektronisches Rezept ausgestellt werden können. Ich freue mich sehr darauf, gemeinsam mit der Landesapothekerkammer und dem Landesapothekerverband das E-Rezept für gesetzlich Versicherte modellhaft umzusetzen. Baden-Württemberg geht auch hier – wie bereits bei der Online-Sprechstunde und der sektorenübergreifenden Versorgung – deutschlandweit voran und zeigt auch dem Bund neue Wege auf!“
GERDA – Geschützter E-Rezept Dienst der Apotheken
Das Land fördert mit GERDA ein Projekt, das durch die Nutzung digitaler Entwicklungen einen wichtigen Beitrag für die Versorgung leistet. Es zeichnet sich durch erkennbare Mehrwerte für die Bürgerinnen und Bürger aus.
Das Konzept setzt auf bestehende Strukturen im Ärzte- und Apothekenbereich und macht damit erstmals die flächendeckende Anwendung eines elektronischen Rezepts möglich. Es baut auf das docdirekt-Projekt zur Fernbehandlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg auf. Ärztinnen und Ärzte können so zukünftig im Rahmen einer Fernbehandlung ein E-Rezept ausstellen. „Das elektronische Rezept wird die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arznei- und Hilfsmitteln und damit auch die Arbeit der Apotheken in unserem Land epochal verändern. Bei der Entwicklung und Umsetzung sind deshalb Augenmaß, viel Erfahrung und Detailkenntnis gefragt“, so Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg e.V. „Dies alles bringen wir als baden-württembergische Apothekerschaft mit und wollen deshalb diese Technologie federführend entwickeln. Wir freuen uns sehr, dass das für unseren Berufsstand zuständige Sozialministerium unser Engagement unterstützt und finanziell fördert.“
Gemeinsam zum elektronischen Rezept
Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, zum E-Rezept: „Die Kammer ist von der Ärzteschaft schon frühzeitig in deren telemedizinische Projekte eingebunden worden. Dabei wurde schnell klar, dass das elektronische Rezept eine Schlüsseltechnologie für das Funktionieren von Telemedizin darstellt. Allen Beteiligten ist bewusst, dass hier kein Zuweisungs- und Geschäftsmodell entstehen darf. Ziel der Projektpartner ist es, dass die Patientin oder der Patient alleiniger Herr seiner hochsensiblen Gesundheitsdaten ist und die freie Arzt- und Apothekenwahl erhalten bleibt. Hierfür ist die Landesapothekerkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Sozialministeriums der Garant.“ Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband wollen zu diesem Zweck einen „Fachdienst Rezeptspeicher“ mit dem Namen GERDA (Geschützter e-Rezept Dienst der Apotheken) einrichten. Durch definierte Schnittstellen können Ärztinnen und Ärzte ein verschlüsseltes Rezept auf dem Rezeptspeicher ablegen. Die Patientin oder der Patient kann frei entscheiden, in welcher Apotheke sie oder er das Rezept einlösen will.“
Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt dieses Vorhaben im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw mit einer Förderung von rund einer Million Euro.
Weitere Informationen
Die Apotheken in Deutschland legitimieren sich derzeit bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheken mbH (NGDA), um ab dem 9. Februar 2019 am securpharm System teilnehmen zu können. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt alle Apotheken in Deutschland über eine digitale Identität verfügen. Mit Hilfe dieser digitalen Identität können sich Apotheken am Rezeptspeicher GERDA legitimieren und nach der Beauftragung durch die Patientin oder den Patienten das Rezept beziehen.
Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband werden die NGDA mit der Umsetzung des elektronischen Rezepts beauftragen. Das erprobte Modell könnte daher später problemlos für eine bundesweite Lösung übernommen werden.