Das Wirtschaftsministerium hat die dritte und letzte Tranche des Denkmalförderprogramms 2016 über 2,6 Millionen Euro freigegeben. Damit sollen 39 Kulturdenkmale im Land saniert werden. Insgesamt wurden mit den drei Tranchen des Denkmalförderprogramms 2016 14,4 Millionen Euro für 353 Denkmale in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
„Mehr als 90.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie über 60.000 archäologische Denkmale zeigen, dass Baden-Württemberg eine besonders reiche Kulturlandschaft hat. Sie sind Teil unserer kulturellen Geschichte und daher besonders schützens- und erhaltenswert. Mit der dritten Tranche über 2,6 Millionen Euro und den beiden zurückliegenden Tranchen des Denkmalförderprogramms konnten wir im Jahr 2016 insgesamt 14,4 Millionen Euro für 353 Denkmale im Land zur Verfügung stellen“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Ziel der Landesregierung sei es, auch künftig, die Einzigartigkeit und historische Aussagekraft zu erhalten und zu stärken.
Die Förderung des Wirtschaftsministeriums in Höhe von 2,6 Millionen Euro fließt in den Erhalt und in die Sanierung von 39 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Davon entfallen rund 33 Prozent auf Vorhaben privater Eigentümer, 26 Prozent auf Vorhaben von Kommunen und 41 Prozent auf solche von Kirchen. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten wie zum Beispiel der Pfarrkirche St. Killian in Neuenstadt am Kocher, der Martinskirche in Kirchheim unter Teck, der Friedhofskapelle St. Marien in Haigerloch-Gruol oder die Chorturmkirche in Öhringen-Baumerlenbach. Zuwendungen für kommunale Bauten gehen zum Beispiel nach Heidelberg in das Karlstor am östlichen Ende der Altstadt oder in die Klostermauer nach Inzigkofen.
Das Denkmalförderprogramm
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Die Mittel für das Denkmalförderprogramm stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind jedoch landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a.N. zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren erhalten Sie beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.
Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben (PDF)