Aufgrund wiederkehrender Anfragen zum Disziplinarverfahren gegen einen Inspekteur der Polizei informiert das Innenministerium über den aktuellen Stand.
Das Innenministerium informiert aufgrund wiederkehrender Anfragen zum Disziplinarverfahren gegen den Inspekteur der Polizei über eine Fortentwicklung des Verfahrens. Der Amtschef des Innenministeriums hat gegen den Inspekteur der Polizei vorläufige Maßnahmen nach Paragraf 22 Absatz 1 und 2 des Landesdisziplinargesetzes ausgesprochen. Es handelt sich um vorläufige Maßnahmen, die an den derzeitigen Ermittlungsstand im Disziplinarverfahren anknüpfen. Hiergegen hat der betroffene Beamte Klage eingereicht. Weitere Angaben zum konkreten Einzelfall sind aus Gründen des Personaldatenschutzes gegenwärtig nicht möglich.