SCHIENENVERKEHR

Die Große Wendlinger Kurve kann kommen

Karte zeigt mehrere Bahnschienen und mögliche Planungsvarianten für ein Projekt mit dem Namen Wendlinger Kurve.

Der Finanzierungsvertrag für das zweite Gleis der Wendlinger Kurve ist unterzeichnet worden. Das Land hatte sich wiederholt für diese wichtige Infrastrukturergänzung eingesetzt. Jetzt können erste Baumaßnahmen zeitnah beginnen.

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann und DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla haben den Finanzierungsvertrag für das zweite Gleis der Wendlinger Kurve unterzeichnet. Damit können erste Baumaßnahmen zeitnah beginnen und es entsteht an der Schnittstelle zwischen der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm und der Neckartalbahn in Richtung Reutlingen/Tübingen die sogenannte Große Wendlinger Kurve.

Das Land hatte sich wiederholt für diese wichtige Infrastrukturergänzung eingesetzt. Minister Hermann zeigte sich deshalb äußerst erfreut über diesen wichtigen Meilenstein. Er sagte im Anschluss an den Lenkungskreis für das Projekt Stuttgart 21: „Damit gelingt es in letzter Minute doch noch, einen Engpass im Schienennetz zu vermeiden, über den lange diskutiert wurde. Das Land möchte die Angebote im Schienenverkehr weiter ausbauen und für einen attraktiven und stabilen Regionalverkehr sorgen. Das zweite Gleis an der Wendlinger Kurve schafft dazu die Möglichkeit. Nur mit dem zweigleisigen Ausbau werden die Kommunen der Regionen Stuttgart und Neckaralb gut an die Neubaustrecke angebunden sein.“

Zweigleisiger Ausbau ein Zugewinn für das Projekt

Ronald Pofalla, Vorstand für Infrastruktur der Deutschen Bahn AG, sagte: „Wir begrüßen die Entscheidung zum zweigleisigen Ausbau der Wendlinger Kurve als echten Zugewinn für das Projekt ausdrücklich. Selbstverständlich stehen wir unsererseits zu der Zusage, auf Basis dieser verbindlichen Finanzierung die Große Wendlinger Kurve zu realisieren. Als Vorabmaßnahme wird die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH diesen Abschnitt so bauen, dass später die Einschleifung der Großen Wendlinger Kurve ohne gravierende bauliche Eingriffe in den Bestand möglich ist.“

Die Große Wendlinger Kurve ist bereits im Projekt Stuttgart 21 optional jedoch noch ohne bauliche Vorkehrungen vorgesehen. Das zweite Gleis ergänzt nun einen eingleisigen Abschnitt für die Züge zwischen Tübingen/Reutlingen und Stuttgart-Flughafen. Damit können die Züge in Richtung Stuttgart kreuzungsfrei in die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm einfahren. Durch die zweigleisige Anlage der Wendlinger Kurve kann das Angebot im Schienenpersonenverkehr ausgeweitet werden. Mit der künftigen Angebotsgestaltung können die Kapazitäten sowie die Betriebsqualität erhöht werden. Dies wirkt sich positiv auf die weitere Entwicklung des Schienenverkehrs im Knoten Stuttgart aus.

Paralleler Bau zur Kleinen Wendlinger Kurve

Gebaut werden soll eine parallel zur Kleinen Wendlinger Kurve verlaufende zweite Verbindungskurve. Sie soll am Ortsrand von Oberboihingen aus der Neckartalbahn ausfädeln und dann in einem Tunnel die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm unterqueren. Dazu müssen auch einzelne bereits in Bau befindliche Anlagen der Neubaustrecke und der Kleinen Wendlinger Kurve angepasst werden. Mit der Großen Wendlinger Kurve werden Planungsüberlegungen des Verbandes Region Stuttgart einer S-Bahn-Verlängerung vom Flughafen in Richtung Kirchheim baulich offengehalten. Durch den Einbau einer Weichentragplatte kann die Dauer der Sperrung der NBS bei einer späteren Realisierung dieser Planung minimiert werden.

Das Projekt wurde aufgrund des Bau- und Planungsfortschritts bei der NBS und der Kleinen Wendlinger Kurve in zwei Abschnitte aufgeteilt. Abschnitt 1 umfasst die Einschleifung in die NBS und deren Unterquerung. Für diesen Abschnitt liegt mit der Zulassung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16. April 2019 bereits Baurecht vor und erste Arbeiten werden in Kürze beginnen. Der zweite Abschnitt umfasst den Tunnel von der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm bis zur Ausschleifung aus der Neckartalbahn in Oberboihingen. Hier laufen derzeit die Entwurfsplanung und die Erkundung des Baugrundes und mit einem Zulassungsantrag ist Ende des Jahres 2019/Anfang 2020 zu rechnen. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgt auch eine formelle umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit.

Gesamtkosten von rund 100 Millionen Euro erwartet

Vorhabensträgerin für das Gesamtprojekt ist die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH im Auftrag der DB Netz AG, die auch bereits für den Bau der Kleinen Wendlinger Kurve und der NBS verantwortlich ist. Die Finanzierung der erwarteten Gesamtkosten von rund 100 Millionen Euro erfolgt zunächst komplett durch das Land Baden-Württemberg. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur hat im Juli 2018 zugesagt, das Land über die Indexierung der Nahverkehrsanteile des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei der Finanzierung von Stuttgart 21 finanziell zu entlasten. Das Land hat zugesagt, diese Entlastung für die Finanzierung der Großen Wendlinger Kurve zu verwenden. Das Land erwartet, dass sich der Verband Region Stuttgart sowie die Region Neckar-Alb, die beide erheblich von den verkehrlichen Möglichkeiten der Großen Wendlinger Kurve profitieren, im Sinne einer Risikoabdeckung mit jeweils einem Viertel an der Finanzierung der Kosten des Landes beteiligen, die nicht durch die Entlastung des Bundes abgedeckt werden. Das Land geht dabei von einem Beitrag in Höhe von rund 55 Millionen Euro aus. Der Verband Region Stuttgart und die Region Neckar-Alb beteiligen sich in diesem Fall an der Finanzierung des verbleibenden Anteils von rund 45 Millionen Euro zusammen mit 22,5 Millionen Euro, also mit jeweils 11,25 Millionen Euro. Dabei soll der kommunale Anteil bei jeweils 12,5 Millionen Euro gedeckelt werden.

Der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag von Land und DB sowie die beabsichtigte teilweise Refinanzierung der Vorfinanzierung des Landes durch kommunale Partner stehen noch unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Gremien zustimmen.

Verkehrsministerium: Große Wendlinger Kurve

Der Planungsstand wurde in einer Bürgerinformationsveranstaltung in Oberboihingen im Juli 2018 vorgestellt. Für Rückfragen zu dem Projekt wurde auch eine Kontaktmöglichkeit beim Ministerium für Verkehr eingerichtet: gwk@vm.bwl.de sowie Telefon: 0711 231-5830.

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