Mit dem stark gewachsenen Sicherheitsgewerbe gab es einen Trend zu Subunternehmertum und zunehmenden Betrug bei der Umsatzsteuer. Der Bundesrat hat jetzt einem gemeinsamen Antrag von Baden-Württemberg Hessen zugestimmt, diesem Betrug präventiv einen Riegel vorzuschieben.
Der Bundesrat hat sich heute mehrheitlich dafür ausgesprochen, aktiv gegen Steuerbetrug in der Sicherheitsbranche vorzugehen. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, steuerrechtliche Änderungen zu prüfen. Die Initiative dazu war von Hessen und Baden-Württemberg ausgegangen.
Die Finanzverwaltungen in den Ländern machen zunehmend die Erfahrung, dass gerade im Wach- und Sicherheitsgewerbe Konstruktionen mit Subunternehmen genutzt werden, um insbesondere Umsatzsteuer zu hinterziehen. „Es gibt Firmen, die in solchen Kettenkonstruktionen organisierten Steuerbetrug betrieben“, sagten Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann. „Jeder Steuerbetrug ist ein Betrug an der gesamten Gemeinschaft. Die ehrlichen Unternehmen der Branche dürfen nicht im Nachteil sein. Deshalb müssen wir der Steuerhinterziehung entschieden entgegentreten.”
Steuerfahndungen stoßen immer öfters auf Steuerbetrug
Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist zuletzt gewachsen. So wird Sicherheitspersonal beispielsweise bei Großveranstaltungen und Märkten eingesetzt, auch für den Gebäudeschutz werden die Unternehmen der Branche beauftragt. Mit dem Wachstum des gesamten Wach- und Sicherheitsgewerbes nahm der Trend zum Subunternehmertum zu. Dabei gilt bislang, dass die Umsatzsteuer zusammen mit dem Rechnungsbetrag für die erbrachte Dienstleistung an den Auftragnehmer gezahlt wird, der sie an das Finanzamt abführt. Die Steuerfahndungen der Länder decken jedoch immer wieder Fälle auf, in denen die Abführung an das Finanzamt unterbleibt, Scheinrechnungen gestellt, Vorsteuererstattungen erschlichen und somit Steuern hinterzogen werden.
„Wir haben Instrumente, um diesen Betrug zu unterbinden“, stellte Finanzministerin Sitzmann fest. „Für andere Branchen wenden wir sie bereits an. Nun müssen wir auch für die Sicherheitsbranche solche Regelungen treffen.“ Zum Beispiel könnte eine Umkehr der Umsatzsteuerschuld zum Tragen kommen. Dabei stellt ein Auftragnehmer lediglich den Nettobetrag für eine Dienstleistung in Rechnung, die Umsatzsteuer muss der Auftraggeber direkt an das Finanzamt abführen. Gerade bei verschachtelten Subunternehmerkonstruktionen sichert dies den Steueranspruch. „Das Betrugsrisiko wäre deutlich eingedämmt“, so die Ministerin.
Neue Gesetzesregeln soll Steuerbetrug vorbeugen
„Allein in Hessen bearbeiten wir derzeit über 400 Betrugsverdachtsfälle aus der Sicherheitsbranche. Wir üben also bereits ordentlich Druck auf die schwarzen Schafe aus“, stellte Finanzminister Schäfer fest. „Es braucht aber dringend auch steuergesetzliche Regelungen, die präventiv wirken und dem Betrug den Boden entziehen. Die Umkehr der Umsatzsteuerschuld wäre aus unserer Sicht dafür das wirkungsvollste Mittel, aber auch Maßnahmen im Bereich der Ertragsteuern regen wir an. In anderen Branchen, etwa beim Bau, konnte Steuerkriminalität so bereits drastisch gesenkt werden. Das Sicherheitsgewerbe soll Sicherheit und Ordnung im öffentlichen und privaten Leben gewährleisten. Mit diesem Anspruch verträgt es sich nicht, dass gerade diese Branche als Risikobranche für Steuerkriminalität gilt.“
Quelle:
Ministerium der Finanzen Hessen und Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg