Baden-Württemberg und Hessen setzen sich über den Bundesrat gemeinsam dafür ein, den Steuerbetrug im Sicherheitsgewerbe zu bekämpfen. Spezielle Konstruktionen mit Subunternehmen werden immer wieder dafür genutzt, Umsatzsteuern zu hinterziehen.
Die Finanzministerien der Länder wollen aktiv gegen Steuerbetrug in der Sicherheitsbranche vorgehen. Denn nach der Erfahrung der Finanzverwaltungen werden gerade im Wach- und Sicherheitsgewerbe Konstruktionen von Subunternehmen genutzt, um insbesondere Umsatzsteuer zu hinterziehen. Der Finanzausschuss des Bundesrats stimmte heute mehrheitlich dafür, dass das Bundesfinanzministerium steuerrechtliche Änderungen prüft. Hessen und Baden-Württemberg hatten diese Initiative gemeinsam eingebracht.
„In der Sicherheitsbranche ist es üblich, Sub- und Subsubunternehmen zu beauftragen. Einige der Firmen betreiben in solchen Kettenkonstruktionen organisierten Steuerbetrug“, sagten Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann. „Dem müssen wir entschieden entgegentreten. Jeder Steuerbetrug ist Betrug an der Gemeinschaft. Die ehrlichen Unternehmen der Branche dürfen nicht die Dummen sein.“
Für andere Branchen gibt es bereits wirksame Mittel gegen Steuerbetrug
Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist in den zurückliegenden Jahren gewachsen. Sicherheitspersonal wird bei Großveranstaltungen und Märkten ebenso eingesetzt wie für den Gebäudeschutz. Auch der Trend zum Subunternehmertum nahm zu. Für die Umsatzsteuer gilt dabei bislang: Sie wird zusammen mit dem Rechnungsbetrag für die erbrachte Dienstleistung an den Auftragnehmer gezahlt, der sie an das Finanzamt abführt. Die Steuerfahndungen der Länder decken jedoch immer wieder Fälle auf, in denen die Abführung an das Finanzamt unterbleibt, Scheinrechnungen gestellt, Vorsteuererstattungen erschlichen und somit Steuern hinterzogen werden.
„Für andere Branchen haben wir Regelungen getroffen, um solchen Betrug zu unterbinden. Die Instrumente gibt es bereits, wir müssen sie auch in der Sicherheitsbranche anwenden“, erklärte Finanzministerin Sitzmann. Beispielsweise könnte eine Umkehr der Umsatzsteuerschuld zum Tragen kommen. Dabei stellt ein Auftragnehmer lediglich den Nettobetrag für eine Dienstleistung in Rechnung, die Umsatzsteuer muss der Auftraggeber abführen. Gerade bei verschachtelten Subunternehmerkonstruktionen bringt das eine Vereinfachung mit sich. „Damit würden wir das Betrugsrisiko deutlich eindämmen", so die Ministerin.
„Allein in Hessen bearbeiten wir derzeit über 400 Betrugsverdachtsfälle aus der Sicherheitsbranche. Wir üben also bereits ordentlich Druck auf die schwarzen Schafe aus“, stellte Finanzminister Schäfer fest. „Es braucht aber dringend auch steuergesetzliche Regelungen, die präventiv wirken und dem Betrug den Boden entziehen. Die Umkehr der Umsatzsteuerschuld wäre aus unserer Sicht dafür das wirkungsvollste Mittel, aber auch Maßnahmen im Bereich der Ertragsteuern regen wir an. In anderen Branchen, etwa beim Bau, konnte Steuerkriminalität so bereits drastisch gesenkt werden. Das Sicherheitsgewerbe soll Sicherheit und Ordnung im öffentlichen und privaten Leben gewährleisten. Mit diesem Anspruch verträgt es sich nicht, dass gerade diese Branche als Risikobranche für Steuerkriminalität gilt.“
Quelle:
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg; Hessisches Ministerium der Finanzen