Das Land muss nach einer Verordnung der Europäischen Kommission seine 212 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete rechtsverbindlich ausweisen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwürfe bis zum 8. Juni 2018 einsehen und Bedenken und Anregungen vorbringen.
Aufgrund einer Verpflichtung der Europäischen Kommission muss Baden-Württemberg seine 212 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete („FFH-Gebiete“) rechtsverbindlich ausweisen, sie flurstückscharf im Maßstab 1:5.000 abgrenzen und die geschützten FFH-Lebensraumtypen und -arten in diesen Gebieten sowie die zugehörigen Erhaltungsziele für jedes Gebiet festlegen. Um dieser Forderung nachzukommen, werden die vier Regierungspräsidien im Land jeweils für ihren Bezirk entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Das öffentliche Beteiligungsverfahren hierzu beginnt am 9. April 2018.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Entwürfe der Verordnungen bis 8. Juni 2018 bei den Regierungspräsidien in Papierform oder auf deren Internetseiten einsehen und ihre Bedenken und Anregungen vorbringen. Die Verfahrensunterlagen werden auch bei den unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern und Stadtkreisen zur kostenlosen digitalen Einsichtnahme bereitgestellt. Außerdem haben Gemeinden, Behörden, Berufsverbände, Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzverbände Gelegenheit zur Stellungnahme.
Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller ist überzeugt, dass die Verordnungen zu mehr Rechtsklarheit führen. „In der Vergangenheit war aufgrund des bisherigen größeren Maßstabes von 1:25.000 häufig nicht klar gewesen, wo genau die Grenze eines FFH-Gebietes tatsächlich verläuft“, sagte der Minister. „Mit den Verordnungen werden die exakten Außengrenzen vor Ort eindeutig nachvollziehbar.“ Dies könne dazu beitragen, Genehmigungsverfahren und die Bauleitplanung künftig zu beschleunigen.
Untersteller äußerte sich auch zu der Sorge einiger Kommunen und Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die bestehende Gebietskulisse könnte im Beteiligungsverfahren in größerem Rahmen verändert werden: „Die Europäische Kommission hat die FFH-Gebiete in Baden-Württemberg im Jahr 2007 festgelegt. Daran wird sich nichts Grundlegendes ändern.“ Es könne allenfalls zu kleineren Verschiebungen der Grenzen aufgrund des neuen Maßstabs und der flurstückscharfen Abgrenzung der FFH-Gebiete kommen.
„Besonders wichtig ist mir dabei, das FFH-Regime mit den Anforderungen unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft in Einklang zu bringen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Die im Anhörungsverfahren eingehenden Stellungnahmen werden die Regierungspräsidien sorgfältig auswerten. Wie lange dies dauern wird, hängt von der Anzahl und dem Inhalt der Stellungnahmen ab. Ziel ist es, dass die vier FFH-Verordnungen bis zum Ende des Jahres in Kraft treten können.