Verbraucherminister Peter Hauk hat die aktuelle Entscheidung des Bundestages, das Telekommunikationsgesetz um eine Regelung zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Dienstleistern und Kostenfallen beim Mobilfunk zu ergänzen, begrüßt. Damit greife der Bundestag eine Initiative aus Baden-Württemberg teilweise auf, so Hauk.
„Dass durch einfaches Klicken beispielsweise auf Werbebanner automatisch kostenpflichtige Dienste für Smartphones abgeschlossen werden und die Telefonrechnung so am Ende des Monats in die Höhe schießt, kann nicht sein. Solche Kostenfallen müssen verhindert werden. Verbraucherinnen und Verbrauchern sollten selbst entscheiden dürfen, welche Drittanbieter über ihre Mobilfunkrechnungen Angebote abrechnen dürfen und welche nicht“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Anlass war die jüngste Beratung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Deutschen Bundestag.
Minister Hauk begrüßte grundsätzlich die aktuelle Entscheidung des Bundestages, das Gesetz um eine Regelung zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Dienstleistern und Kostenfallen beim Mobilfunk zu ergänzen. „Damit greift der Bundestag unsere Initiative aus Baden-Württemberg teilweise auf, auch wenn wir uns eine noch weitergehende Lösung gewünscht hätten“, so Hauk.
Initiative Baden-Württembergs im Bundesrat
Im vergangenen Jahr hatte Baden-Württemberg einen Gesetzesantrag zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Drittanbietern in den Bundesrat eingebracht: „Es besteht das Problem, dass Dienste und Anwendungen für Mobiltelefone unberechtigterweise über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht werden. Dieses sogenannte ‚WAP-Billing‘ geschieht in der Regel im Unwissen der Nutzer, sodass unseriöse Drittanbieter Millionengewinne einfahren können“, betonte Verbraucherminister Hauk.
Zwar bestünde bereits im aktuellen Telekommunikationsgesetz für Mobilfunkkunden die Möglichkeit, eine kostenlose Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Das „WAP-Billing“ sei jedoch grundsätzlich freigeschaltet und könne nur eingestellt werden, wenn Nutzer dem aktiv widersprechen. Das bisherige Verfahren solle durch die Gesetzesänderung jetzt weiterentwickelt werden. „Das bedeutet, dass die Drittanbietersperre mit dem Vertragsschluss von Anfang an eingestellt ist. Auf Wunsch können Nutzer diese aber auch kostenlos ändern“, so Hauk. Diesem Antrag stimmte die Länderkammer im September 2016 zu.
Beschlussempfehlung des Bundestages
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurde der Fokus auf das sogenannte „Re-Direct-Verfahren“ gelegt. Damit die Abzocke durch Drittanbieter verhindert wird, sollen Nutzer künftig zum Vertragsabschluss auf die Seiten der Mobilfunkanbieter weitergeleitet werden und dort kostenpflichtigen Dienstleistungen und Verträgen ausdrücklich zustimmen. Die Bundesnetzagentur wird als nationale Regulierungsbehörde gesetzlich beauftragt, ein solches „Re-Direct-Verfahren“ für alle Mobilfunkanbieter verbindlich festzulegen. „Wir hätten uns eine noch verbraucherfreundlichere Lösung gewünscht aber ein erster Schritt zur Verbesserung wurde erreicht“, so Hauk.
Wirksamkeit beobachten
„Verbraucherinnen und Verbraucher sind Kostenfallen durch Drittanbieter momentan schutzlos ausgeliefert. Eine gesetzliche Verankerung der allgemeinen Drittanbietersperre im Telekommunikationsgesetz wäre die effektivste Maßnahme im Sinne der Nutzer gewesen. Wir werden beobachten, ob das nun gewählte Verfahren seinen Zweck erfüllt. Wenn die Beschwerden der Verbraucher über unerwünschte Abbuchungen jedoch nicht deutlich zurückgehen, werden wir einen erneuten Vorstoß machen“, betonte der Minister.
Weitere Informationen
Baden-Württemberg hat im Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes Anträge zum Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen bei Mobiltelefonen (WAP-Billing-Missbrauch) im Bundesrat eingebracht, die am 23. September 2016 angenommen wurden. Gefordert wurde unter anderem die gesetzliche Verankerung einer selektiven Drittanbietersperre (Bundesrat Drucksache Nr. 436/16 (Beschluss)).
Der federführende Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie legte am 30. März 2017 dem Bundestag ebenfalls die Empfehlung vor, das Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes um eine Regelung zum Schutz vor unberechtigtem WAP-Billing zu ergänzen. Darin wird die Bundesnetzagentur beauftragt, verbindliche Verfahren für Mobilfunkanbieter festzulegen, die Verbraucher wirksam vor unberechtigten Abbuchungen über die Mobilfunkrechnung schützen sollen. Die Empfehlung wurde am 27. April 2017 vom Bundestag angenommen (Bundestag Drucksache Nr. 18/11811).
Pressemitteilung: Abzocke am Mobiltelefon wird bekämpft
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz