Verbraucherschutz

Abzocke am Mobiltelefon wird bekämpft

Ein Smartphone wird bedient. (Foto: dpa)

Zahlreiche Dienste und Anwendungen bei der Nutzung von Smartphones werden direkt über die monatliche Mobilfunkrechnung abgerechnet. Technische Voraussetzung für die Abrechnung durch Drittanbieter ist in der Regel eine automatisch, durch spezielle Abrechnungsschnittstellen durchgeführte Identifizierung von Mobilfunkanschlüssen (sogenanntes WAP-Billing). Immer mehr Betreiber von unseriösen Diensten und Kostenfallen spezialisieren sich auf diese Form der Abrechnung. Baden-Württemberg will hier einen Riegel vorschieben.

„Abbuchungen unseriöser Dienstleister über die Mobilfunkrechnung nehmen immer mehr zu – zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit unserer Initiative zur Neuregelung der sogenannten Drittanbietersperre werden wir Abhilfe schaffen. Damit wird eine selektive Drittanbietersperre gesetzlich verankert, damit Verbraucherinnen und Verbraucher die volle Kostenkontrolle haben und selbst entscheiden, welche Drittanbieter über ihre Mobilfunkrechnungen Angebote abrechnen dürfen und welche nicht“, sagte  Verbraucherminister Peter Hauk in Berlin nach der abschließenden Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Bundesrat. Die Länderkammer nahm den Vorschlag von Baden-Württemberg an.

„Nur wenn Verbraucherinnen und Verbraucher möchten, dass bestimmte kostenpflichtige Angebote über ihre Mobilfunkrechnung bezahlt werden, soll diese Dienstleistung oder Funktion vom Mobilfunkanbieter kostenfrei freigeschaltet werden“, forderte der Verbraucherminister.

Diese spezielle Form der Abrechnung über Mobilfunkrechnungen würden immer mehr Betreiber von unseriösen Diensten und Kostenfallen nutzen. „Verbreitet ist diese Praxis beispielsweise bei Werbebannern, die Abos für Klingeltöne oder ähnliche Dienste anpreisen. Schon das ungewollte Antippen solcher Banner kann genügen, um einen kostenpflichtigen Dienst zu aktivieren. Auch Handyviren und sonstige Schadsoftware könnten auf diesem Weg Zahlungen auslösen“, sagte der Minister.

Eine weitere Möglichkeit sei das unbewusste Auslösen von sogenannten In-App-Käufen beispielsweise in kostenlosen Spiele-Apps. „Die Betroffenen merken oft erst dann, dass sie angeblich eine kostenpflichtige Leistung bestellt haben, wenn sie unbekannte Posten auf ihrer Mobilfunkrechnung – meistens unter dem Begriff Mehrwertdienste, Premiumdienste oder Drittanbieter – entdecken. Das rechnungsstel-lende Unternehmen übernimmt in diesem Fall lediglich den Forderungseinzug, eine Prüfung der Begründetheit solcher Drittforderungen findet in der Regel nicht statt. Selbst wenn rechtlich gesehen kein kostenpflichtiger Vertrag mit dem Drittanbieter zustande gekommen sein sollte, muss der Betroffene die unberechtigte Forderung erst aktiv gegenüber dem rechnungsstellenden Unternehmen und oder dem jeweiligen Drittanbieter bestreiten. Dies ist mit hohem Aufwand verbunden“, erklärte Hauk.

Drittanbietersperre sinnvoll einsetzen

Zwar könne bereits heute die Einrichtung einer kostenfreien Drittanbietersperre Abhilfe schaffen, allerdings würde damit auch die Bezahlfunktion des Handys oder die Abrechnung seriöser Dienste oftmals komplett abgeschaltet. Mit der baden-württembergischen Initiative solle eine selektive Drittanbietersperre nach den Wünschen der Verbraucher gesetzlich geregelt werden. „Mit einer Neuregelung beziehungsweise Feinjustierung der gesetzlichen Regelungen für die Drittanbietersperre wollen wir den Verbraucherschutz stärken. Eine funktionierende Marktwirtschaft lebt vom freien Wettbewerb und nicht von starren Schranken. Dies kann jedoch nur funktionieren, so lange für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer faire Spielregeln gelten und Geschäftsprozesse auch für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent nachvollziehbar sind“, betonte Hauk.

Drittanbietersperre

  • Mit der Drittanbietersperre hatte sich die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder und des Bundes im Mai 2016 auf Antrag Baden-Württembergs beschäftigt und einstimmige Beschlüsse hierzu gefasst (VSMK-Protokoll TOP 35 und TOP 36 unter Verbraucherschutzministerkonferenz).
  • Baden-Württemberg hat nun entsprechende Änderungsanträge zum ‚Dritten Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes‘ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, über die der Bundesrat am 23. September 2016 abschließend berät (Bundesrat Drucksache Nr. 436/1/16).
  • Im Einzelnen fordert Baden-Württemberg, die bestehende Regelung zur sogenannten Drittanbietersperre um einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Einrichtung einer selektiven Sperre für ausgewählte Anbieter oder Leistungen zu ergänzen. Abbuchungen von Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung, das sogenannte WAP-Billing, soll künftig bei Vertragsschluss nach dem Opt-in-Prinzip standardmäßig ausgeschlossen und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers kostenfrei und in dem von ihm gewünschten Umfang zugelassen werden. Darüber hinaus sollen zum Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken auch die gesetzlichen Anforderungen an die Feststellung der Identität der Drittanbieter verschärft werden.

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Verbraucherportal Baden-Württemberg

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