Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, werden Grenzkontrollen durchgeführt, wobei für Pendler Ausnahmen gelten. Damit sie die Grenze einfacher passieren können, wird ihnen eine Bescheinigung für den Grenzübertritt zur Verfügung gestellt.
„Die Grenzkontrollen der Bundespolizei und die von der Polizei Baden-Württemberg seit Ende letzter Woche im deutsch-französischen und deutsch-schweizerischen Grenzgebiet durchgeführten Verkehrs- und Personenkontrollen sollen dazu führen, den grenzüberschreitenden Verkehr auf das unabdingbar notwendige Maß zu begrenzen“, sagte Innenminister Thomas Strobl. „Es geht darum, Infektionsketten abzuschneiden und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wenn Personen mit Krankheitsanzeichen angetroffen werden, erfolgt eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Gesundheitsbehörden, damit die weiteren Maßnahmen ergriffen werden können. Wir treffen die Maßnahmen konsequent, aber mit Augenmaß. Deshalb gibt es etwa für Pendler Ausnahmen. In Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden und dem Regierungspräsidium Freiburg haben wir ein möglichst unbürokratisches Verfahren installiert."
Ausstellung der Grenzübertrittsbescheinigung
Die Gemeinden stellen gemeinsam mit den Arbeitgebern die Grenzübertrittsbescheinigungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Die Arbeitgeber bzw. die Gemeinden erfassen die ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigungen auf einer Liste.
Das Formular für die Grenzübertrittsbescheinigung (PDF) ist online auch auf den Webseiten der Regierungspräsidien verfügbar. Zudem wurde das Formular direkt an die Gemeinden verschickt.
- Das Formular ist handschriftlich durch den Arbeitgeber auszufüllen.
- Ein Scan des Personalausweises oder ein Lichtbild des Arbeitsnehmers beziehungsweise der Arbeitnehmerin sind in das vorgesehene Feld gut sichtbar einzufügen.
- Die Kommune, in der das Unternehmen beziehungsweise der Arbeitgeber gemeldet ist, unterschreibt und siegelt die Bescheinigung.
- Der Berechtigungsschein ist bei Grenzübertritt ausgefüllt und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs auszulegen.
„Unabhängig von der Regelung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere für Berufspendlerinnen und Berufspendler aus den angrenzenden Regionen Frankreichs und der Schweiz weiterhin die Empfehlung der Landesregierung gilt, möglichst der Arbeitsstätte in Deutschland fernzubleiben. Sollte dies nicht möglich sein, weil beispielsweise der Arbeitgeber keine Freistellung erteilt oder insbesondere die Arbeitskraft zur Bewältigung der Krise rund um den Coronavirus unverzichtbar ist, soll der Grenzübertritt durch die Bescheinigung weiterhin möglich sein“, so Minister Thomas Strobl.
Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg
Eine besondere Situation liege beim Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg vor, der sich im Risikogebiet Grand Est befindet. Auch hier gelten grundsätzlich die Empfehlungen der Landesregierung, nicht in die Region einzureisen. Allerdings ist es aus Sicht des Regierungspräsidiums Freiburg vertretbar, dass, solange der Flugbetrieb aufrechterhalten wird, Fluggäste abgeholt und zurück nach Deutschland gebracht werden können. Die Fluggäste werden gebeten, bei der Ankunft im Euro Airport die von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Verhaltensweisen zu beachten.
Bei der Bundespolizei finden Sie Fragen und Antworten zur Ein- und Ausreise sowie zum Grenzübertritt.
Aktuelle Infos zu Corona in Baden-Württemberg
Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindergärten
Bundesgesundheitsministerium: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus