Raus aus dem Behördendschungel – rein ins digitale Amt: Baden-Württemberg stellt Landkreisen, Städten und Gemeinden schon über 200 digitale Verwaltungsleistungen zur Verfügung – und ist damit im Ländervergleich spitze.
„Wir haben immer gesagt: Das Amt muss zu den Bürgern kommen und nicht umgekehrt. An diesem Ziel haben wir in den vergangenen Jahren hart gearbeitet. Anträge auf Baugenehmigungen, Elterngeld, Geburtsurkunden oder Gewerbeanmeldungen können vielerorts bereits zu Hause vom heimischen Sofa aus nach Feierabend beantragt werden. Insgesamt haben wir als Land mehr als 200 Verwaltungsleistungen digitalisiert – und sind damit bundesweit spitze. Das ist ein toller Erfolg und ein ganz wichtiger, erster Schritt. Darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Diesen Schwung müssen wir mitnehmen. Denn jetzt geht es darum, diesen Erfolg gemeinsam mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden in die Fläche zu tragen. Denn erst wenn all diese Leistungen wirklich in jeder noch so kleinen Gemeinde aktiviert werden und auch online abrufbar sind, haben wir unser Ziel erreicht“, sagt der stellvertretende Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl.
Onlinezugangsgesetz als Antreiber der Digitalisierung
Grundlage für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist das im Jahr 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG). Es setzt Bund, Ländern und Kommunen zum Ziel, bis Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, unabhängig von Ort und Zeitpunkt eine Verwaltungsleistung digital beantragen, Nachweise erbringen und eventuell anfallende Gebühren online bezahlen zu können.
Aktuell stehen in Baden-Württemberg mehr als 200 Online-Anträge auf der landeseigenen E-Government-Plattform zur Verfügung. Selbst umfangreiche Anträge wie die Beantragung einer Baugenehmigung oder der Grundsicherung beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt können vielerorts bereits elektronisch erfolgen.
Die größte Herausforderung für die nächsten Monate wird es sein, die Anzahl an verfügbaren Online-Anträgen Schritt für Schritt weiter zu erhöhen und in jeder Kommune des Landes zum Einsatz zu bringen. Daran arbeiten Land und Kommunen gemeinschaftlich auf Basis der im Jahr 2019 geschlossenen E-Government-Vereinbarung (PDF). Hier gibt es zum einen große Digitalisierungsprojekte, bei denen zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen Landesministerien, Kommunen, IT-Dienstleister und Nutzende zusammenarbeiten. Darüber hinaus können Kommunen auch eigenständig mit geringem Aufwand eine Verwaltungsleistung mit Hilfe eines „Schnellbaukastens“ digitalisieren. Das Land hat die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen und ermöglicht somit die schnelle Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.
Länderübergreifende Zusammenarbeit zahlt sich aus
Damit im Land noch mehr Anträge online gestellt werden können, arbeitet Baden-Württemberg mit anderen Ländern zusammen. Online-Anträge, die zum Beispiel in Hessen entwickelt werden, werden auch in Baden-Württemberg eingesetzt.
Bund und Länder haben sich schon 2020 auf die Entwicklung von Verwaltungsleistungen nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ verständigt. Das bedeutet, dass ein Land eine Verwaltungsleistung digitalisiert und sie allen weiteren 15 Ländern zur Nach- und Mitnutzung anbietet. Die Kosten für länderübergreifende Digitalisierungsprojekte trägt der Bund bis Ende des Jahres 2022, der zur Umsetzung des OZG drei Milliarden Euro im Konjunkturpaket zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie für Digitalisierungsprojekte eingeplant hat. Mit Hilfe dieses arbeitsteiligen Vorgehens wurde beispielhaft die Online-Beantragung auf BAföG für Studierende im Land entwickelt und bereitgestellt.
Das Interesse an digitalen Verwaltungsleistungen wächst
Die zentrale E-Government-Plattform des Landes erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit. Mehr als zwei Millionen Seitenaufrufe und 16.000 neue Nutzerkonten werden pro Monat gemeldet. Insgesamt haben mehr als 600.000 Bürgerinnen und Bürger des Landes ein Servicekonto und können damit digitale Anträge bei Behörden stellen. Auch die Anzahl an digital eingereichten Anträgen steigt kontinuierlich: Innerhalb eines Jahres wurden beispielsweise rund 50.000 Online-Anträge auf Elterngeld eingereicht.
„Unsere Strategie hat sich bislang ausgezahlt. Zum einen haben wir mit den anderen Bundesländern an einem Strang gezogen und uns die Arbeit intelligent aufgeteilt. Zum anderen geben wir den Kommunen einen Baukasten an die Hand – und damit genügend Spielraum, um vor Ort eine spezifische Verwaltungsleistung selber zu digitalisieren. Das hat uns unsere Spitzenposition im Ländervergleich eingebracht. Ein Jahr vor Ende der Umsetzungsfrist des OZG stehen wir im Ländervergleich hervorragend da. Wir dürfen jetzt aber nicht nachlassen und uns auf den Erfolgen ausruhen. Es gibt noch viele Verwaltungsleistungen, die wir digitalisieren und in die kommunale Fläche bringen müssen. Hier sind wir als Landesverwaltung auf eine breite Unterstützung der Kommunen angewiesen, die schlussendlich den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, aber auch der Verwaltungen von Kommunen und Land selbst nutzen wird“, betont Digitalisierungsminister Thomas Strobl.
OZG-Dashboard mit dem Vergleich der Bundesländer in Deutschland