Das Wirtschaftsministerium hat die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2018 ausgeschrieben. Die Städtebauförderung unterstützt mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten sowohl Großstädte als auch kleine Kommunen im ländlichen Raum. Anträge können bis 30. Oktober 2017 gestellt werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat aktuell die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2018 ausgeschrieben. „Die Städtebauförderung ist für unsere Städte und Gemeinden unverändert wichtig. Sie unterstützt mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten sowohl Großstädte als auch kleine Kommunen im ländlichen Raum“, sagte Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.
Anträge von Kommunen bis 30. Oktober 2017
Anträge für die Programme der städtebaulichen Erneuerung können ab sofort bis 30. Oktober 2017 über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium gestellt werden. Die Programme der Städtebauförderung gelten dabei gleichermaßen für Kommunen in allen Landesteilen, unabhängig davon, ob sie städtisch oder ländlich geprägt sind. 860 der 1.101 Städte und Gemeinden des Landes sind aktuell und in den vergangenen Jahren in der Städtebauförderung berücksichtigt worden.
Das Bewilligungsvolumen für das Jahresprogramm 2018 steht heute noch nicht fest. Es wird – soweit Fördermittel des Landes betroffen sind – im Doppelhaushalt 2018/2019 des Landes beschlossen. Die Bundesfinanzhilfen für die Bund-Länder-Programme und den Investitionspakt Soziale Integration werden im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushalts 2018 nach der Bundestagswahl festgelegt. Im Jahr 2017 standen rund 101 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen und 153 Millionen Euro Landesfinanzhilfen für die Programme der städtebaulichen Erneuerung zur Verfügung. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch im Jahr 2018 diese für die kommunalen Investitionen unverzichtbaren Städtebauförderungsmittel in mindestens gleichem Umfang wie in diesem Jahr zur Verfügung stehen.“
Die gemeinsame Ausschreibung bezieht sich auf das Landessanierungsprogramm sowie die Bund-Länder-Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau West, Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz, Zukunft Stadtgrün, Kleinere Städte und Gemeinden sowie den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier.
Vielfältige Förderschwerpunkte
Die aktuellen Förderschwerpunkte sind:
- Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien,
- Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um zukunftsfähige Entwicklungen zu ermöglichen und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
- Sicherung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Integration als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf – insbesondere in Gebieten mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen,
- Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit beziehungsweise -armut im öffentlichen Raum und zum generationengerechten Umbau von Wohnungen),
- Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender Zentren, Profilierung der kommunalen Individualität, Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude,
- Neustrukturierung und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen und baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, für andere Nutzungen, zum Beispiel den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen,
- ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten,
- Aufwertung des öffentlichen Raumes und des Wohnumfeldes durch Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen.
Ein Fördervorrang wird für die Konversion bisher militärisch genutzter Flächen sowie die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien gewährt.