Nutztierhaltende im Land erhalten auch zukünftig einen Schadensausgleich für von einem Wolf getötete oder tödlich verletzte Weidetiere.
Der Ausgleichsfonds Wolf wird fortgeführt – zunächst bis Ende 2021. Die entsprechende Vereinbarung über die Abwicklung von Ausgleichszahlungen für Schäden an Nutztieren, die vom Wolf verursacht worden sind, haben das baden-württembergische Umweltministerium und die Mitglieder der Trägergemeinschaft in diesen Tagen unterzeichnet.
„Der Ausgleichsfonds Wolf garantiert den betroffenen Nutztierhaltenden einen zeitnahen und unbürokratischen finanziellen Ausgleich“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Das ist mir wichtig. Und deshalb freut es mich, dass wir den Tierhalterinnen und Tierhaltern im Land mit unserer jetzigen Vereinbarung verbesserte Leistungen anbieten können.“ Zusammen mit der aktuellen Aufstockung der Förderung zum Schutz der Weidetiere trage der Ausgleichsfonds Wolf damit zu einer Versachlichung der Diskussion um die Rückkehr des Wolfs und zu mehr Akzeptanz bei, so der Minister.
Ausgleichsfonds Wolf steht weiter für schnelle Hilfe
Die Nutztierhaltenden im Land erhalten aus dem Ausgleichsfonds auch zukünftig einen Schadensausgleich für von einem Wolf getötete oder tödlich verletzte Weidetiere und Gebrauchshunde. Die Höhe der Zahlung richtet sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Marktpreis der Tiere zum Zeitpunkt des Übergriffs. Auch der Schaden, der Tierhalterinnen und Tierhaltern durch den mit einem Riss verbundenen Arbeitsaufwand für die Suche, das Einfangen oder die Bergung von versprengten Weidetieren oder Gebrauchshunden entstanden ist, wird in gewissem Umfang ausgeglichen.
Ab sofort können Nutztierhaltende über den Ausgleichsfonds Wolf auch die Erstattung der Kosten für die tierärztliche Behandlung und Medikamente für verletzte Weidetiere oder Gebrauchshunde beantragen. Ausgleichszahlungen gibt es darüber hinaus nun auch für die Tierkörperbeseitigung.
Ausgleichsfonds Wolf
Der Ausgleichsfonds Wolf wird derzeit vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – Landesverband Baden-Württemberg e. V. – verwaltet. Weitere Mitglieder der Trägergemeinschaft sind die EuroNatur Stiftung, der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V., der NABU-Landesverband Baden-Württemberg e. V. und der Ökologische Jagdverein Baden-Württemberg e. V.
Die Mitglieder der Trägergemeinschaft tragen den Ausgleichsfonds Wolf gemeinsam und gleichberechtigt. Sie stellen zu gleichen Teilen die Zahlungsfähigkeit sicher. Das Land erstattet der Trägergemeinschaft grundsätzlich am Ende eines Kalenderjahrs 90 Prozent der geleisteten Ausgleichszahlungen.