Energieministerin Thekla Walker fordert vom Bund weitere Verbesserungen des Finanzierungsrahmens für das Wasserstoffkernnetz. Nur dann bestehe die notwendige Investitionssicherheit für Unternehmen.
Die energiepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Regierungsfraktionen im Bundestag haben sich auf Änderungen des Finanzierungsrahmens für das bundesweite Wasserstoffkernnetz verständigt. Energieministerin Thekla Walker sagt: „Die Änderungen gehen teilweise in die richtige Richtung, sind aber immer noch nicht ausreichend. Es besteht die Gefahr, dass unter diesen Bedingungen nur ein deutlich kleineres Netz von den Fernleitungsnetzbetreibern beantragt und gebaut wird. Damit würde der wichtige Beitrag des Wasserstoffs zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Energieversorgung zurückgeworfen.“ Unklar sei daher, ob so die gesteckten Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg und des Bundes erreicht werden können. Neben dem Verfehlen der Klimaschutzziele, würden sich hieraus auch weitreichende wirtschaftliche Folgen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ergeben, da das Wasserstoffkernnetz die Basis für Investitionsentscheidungen darstellt.
Verbesserungsvorschläge bislang abgelehnt
Die Ministerin kritisierte, dass die auf Initiative Baden-Württembergs vom Bundesrat beschlossenen Verbesserungsvorschläge von der Bundesregierung bislang abgelehnt werden. Die Vorschläge betreffen – für den unwahrscheinlichen Fall des Scheiterns des Wasserstoffkernnetzes – eine Absenkung des finanziellen Selbstbehalts und ein Andienungsrecht (Übertragungsrecht) der Netzbetreiber. Zudem sehen die Vorschläge der Länder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Erhöhung der Rechtssicherheit vor. „Die Fernleitungsnetzbetreiber gehen mit dem Bau des Wasserstoffkernnetzes finanziell in Vorlage, weil am Anfang noch relativ wenige Nutzer einzahlen. Dieses finanzielle Risiko muss fair verteilt werden, sonst fehlt es an der notwendigen Investitionssicherheit“, so Walker.
Im Weiteren hob Ministerin Walker positiv hervor, dass bei der derzeitigen Aufstellung der zukünftigen Netzentwicklungspläne für Gas und Wasserstoff die Verteilnetze ausdrücklich einbezogen werden, die den Transport von den Fernleitungen zu den Kunden vor Ort ermöglichen.
Energiewirtschaftsgesetz
Die in der Regierungskoalition vereinbarten Änderungen im Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 3.0) umfassen insbesondere eine Verlängerung des Zeitrahmens zur Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes bis zum Jahr 2037 sowie eine erleichterte Haftung der verbleibenden Fernleitungsnetzbetreiber, wenn ein Unternehmen insolvent würde. Darüber hinaus enthält die Änderung Regelungen zum Amortisationskonto, eine zeitliche Berücksichtigung einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und die Streichung einer zweijährigen Berichtspflicht.
Der im Gesetzentwurf vorgesehene Finanzierungsmechanismus sichert, dass in frühen Phasen des Netzhochlaufs keine extrem hohen Netzentgelte für die Kunden anfallen. Durch einen Amortisationsmechanismus werden die Anfangskosten bis zum Jahresende 2055 zeitlich versetzt über die Netzentgelte finanziert. Der Bund haftet nur anteilig im unwahrscheinlichen Szenario, dass der Kernnetzhochlauf scheitert. Die Kernnetzbetreiber müssen in diesem Fall einen Selbstbehalt als Eigenanteil zahlen.