Alexander Schwarz ist der neue Opferbeauftragte der Landesregierung. Der langjährige Leitende Oberstaatsanwalt löst seinen Vorgänger Dr. Uwe Schlosser ab.
Der langjährige Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz ist der neue Opferbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges übergab ihm am Mittwoch, 21. Juli 2021 die Ernennungsurkunde und begrüßte ihn in seinem neuen Amt. Alexander Schwarz folgt auf den ersten Opferbeauftragten der Landesregierung, den ehemaligen Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser. Dieser hatte dieses Amt vom 1. Juli 2020 bis zum Ende der vergangenen Legislaturperiode inne, stand für eine weitere Amtszeit jedoch aus familiären Gründen nicht mehr zur Verfügung.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Mit Alexander Schwarz ist die Idealbesetzung für das Amt des Opferbeauftragten der Landesregierung gelungen. Er verfügt über mehr als 23 Jahre Führungserfahrung in Leitungen von Staatsanwaltschaften im Land. Während seiner beruflichen Laufbahn hat er sich kontinuierlich auch dem Opferschutz verschrieben, verfügt in diesem Bereich über herausragendes Fachwissen und exzellente Kontakte.
Als Behördenleiter hat er stets eindrucksvoll sein Organisationstalent, das im Ereignisfall dringend benötigt würde, unter Beweis gestellt. Er war und ist für seine ausgleichende und zugleich zupackende Art bekannt.“
Der neue Opferbeauftragte der Landesregierung, Alexander Schwarz, sagte: „Mein Vorgänger Dr. Schlosser hat zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle die Grundstrukturen für die Aufgaben des Opferbeauftragten und die Zusammenarbeit mit den Opferschutzeinrichtungen geschaffen. Darauf gilt es nun aufzubauen. Ich bedanke mich bei der Landesregierung für das in mich gesetzte Vertrauen und freue mich auf diese ebenso spannende wie verantwortungsvolle Aufgabe.“
Ministerin Marion Gentges würdigte nochmals die Verdienste und Leistungen des ersten Opferbeauftragten, Dr. Uwe Schlosser, und seines Teams: „Der Opferbeauftragte und seine Geschäftsstelle haben in ihrem ersten Jahr wichtige Weichenstellungen getroffen. Ein Meilenstein war die umfassende Kooperationsvereinbarung mit dem Weißen Ring als Opferhilfeorganisation mit dem dichtesten Netz an Einrichtungen im Land. Rat- und hilfesuchende Bürger werden an diejenigen der zahlreichen Stellen im Land vermittelt, die im konkreten Fall am besten helfen können. Bereits im ersten Jahr sind nun Strukturen entstanden, die im Ernstfall eines Terroranschlages oder Amoklaufes, der hoffentlich nicht eintritt, nicht erst aufgebaut werden müssen, sondern direkt zur Verfügung stehen.“
Der Opferbeauftragte der Landesregierung
Der Ministerrat hat im Juni 2020 das Amt eines ehrenamtlichen Opferbeauftragten der Landesregierung geschaffen und zugleich die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen beschlossen. Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen sollen eine durchgängige Betreuung vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase aus einer Hand erhalten. Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle üben seitdem auch eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus. Sie sind zudem Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen.
Seit 1. September 2020 ist die Geschäftsstelle des Opferbeauftragten mit zwei Juristen und zwei Justizfachangestellten personell besetzt. Wichtigste Aufgaben des Opferbeauftragten und seiner Geschäftsstelle waren in der Anfangsphase das Schaffen einer Arbeitsgrundlage für den Ereignisfall und die Vernetzung mit den verschiedensten Akteuren im Bereich der Opferhilfe. So ist es gelungen, innerhalb der ersten 100 Tage ein vorläufiges Einsatzkonzept zu erstellen, anhand dessen der Opferbeauftragte und seine Geschäftsstelle im Ereignisfall strukturiert vorgehen können. Wichtig war dem Opferbeauftragten und seinem Team dabei von Anfang an, deutlich zu machen, dass vom Opferbeauftragten der Landesregierung das breitgefächerte ehrenamtliche Engagement im Bereich der Opferhilfe im Land, das so viele Freiwillige mit Herzblut und persönlichem Einsatz einbringen, anerkannt wird und keine Parallelstrukturen geschaffen werden. Das bewährte Engagement soll nicht etwa ersetzt oder eingeschränkt, sondern ergänzt und gefördert werden.
Lebenslauf Alexander Schwarz
Der gebürtige Mosbacher Alexander Schwarz wuchs in Karlsruhe auf. Nach Studium und Referendariat in Freiburg trat er 1983 in die baden-württembergische Landesjustiz ein. Hier war er zunächst als Richter in Rastatt tätig, weitere Stationen führten ihn nach Karlsruhe zur Staatsanwaltschaft und zum Landgericht. Im Jahr 1991 war er dem baden-württembergischen Landtag zugewiesen, wo er als wissenschaftlicher Mitarbeiter die Arbeit eines Untersuchungsausschusses unterstützte. Im Anschluss war Alexander Schwarz bis 1997 – unterbrochen durch die Mitarbeit in zwei weiteren Untersuchungsausschüssen – im Justizministerium Baden-Württemberg als Fortbildungsreferent tätig.
Nach seiner Ernennung zum Oberstaatsanwalt im Jahr 1995 war er ab 1997 stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Im Jahr 2000 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt und bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit dem Amt des Stellvertreters des Generalstaatsanwalts betraut. Von dort wechselte Schwarz im April 2007 als Behördenleiter n die Staatsanwaltschaft Heidelberg. Nach siebeneinhalb Jahren in Heidelberg übernahm er im November 2014 die Leitung der Staatsanwaltschaft Mannheim. Dieser zweitgrößten Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg, bei der auch die Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung für Wirtschaftsstrafsachen sowie für Cyberkriminalität für den badischen Landesteil angesiedelt sind, stand er bis zum Eintritt in den Ruhestand im Juli 2020 vor.