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650 Millionen Euro für Straßenprojekte im Regierungsbezirk Tübingen

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Straßenbaustelle bei Dotternhausen (Symbolbild) (Bild: dpa)

Verkehrsminister Winfried Hermann und Regierungspräsident Klaus Tappeser haben den weiteren Zeitplan für die Umsetzung der zweiten Stufe des Bedarfsplans 2016 bekannt gegeben. Zehn Straßenbauprojekte werden von einem Investitionsvolumen des Bundes mit 650 Millionen Euro gefördert. Mit der Planung der Projekte soll bis 2025 begonnen werden.

Diese Woche haben Verkehrsminister Winfried Hermann und Regierungspräsident Klaus Tappeser den weiteren Zeitplan für die Projekte der zweiten Stufe des Bedarfsplans 2016 im Regierungsbezirk Tübingen bekannt gegeben. Im Regierungsbezirk Tübingen wurden vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg insgesamt zehn Straßenbauprojekte mit einem Investitionsvolumen von 650 Millionen Euro der zweiten Stufe mit Planungsbeginn bis 2025 zugeordnet, das heißt bei diesen Projekten soll mit der Planung bis 2025 begonnen werden.

Insgesamt sieht der Bundesverkehrswegeplan ein vergleichsweise großes Investitionsvolumen von 1,8 Milliarden Euro für Straßenbaumaßnahmen im Regierungsbezirk Tübingen vor. Darunter sind neben den Projekten mit einem Planungsbeginn bis 2025 auch die Projekte der ersten Stufe, also solche, die sich bereits im Bau oder in Planung befinden, sowie die Projekte mit Planungsbeginn bis 2030.

„Angesichts des großen Nachholbedarfs bei der Straßeninfrastruktur im Bezirk Tübingen begrüße ich das vorgesehene hohe Investitionsvolumen durch den Bund sehr. Fest steht aber auch, dass wir die Projekte nicht alle gleichzeitig umsetzen können“, betonte Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser. Deshalb hat sich das Regierungspräsidium Tübingen die einzelnen Projekte genau angeschaut, gegeneinander abgewogen und innerhalb der Gruppe 1 der 2. Stufe eine weitere Priorisierung vorgenommen. „Ich bin froh, dass wir nun in Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr innerhalb der Gruppe 1 der 2. Stufe einen verbindlichen Zeitplan haben, der für die einzelnen Projekte den Planungsbeginn vorgibt. Dies ist eine gute Basis für die Information der Bürgerschaft wie auch für etwaige Planungen der Kommunen“, so Regierungspräsident Tappeser.

Maßnahmentyp Ortsumfahrung

Bereits Ende 2018 wird mit der Planung der Ortsumfahrung Reutlingen begonnen. Dieses Projekt wird als prioritär eingestuft, da die Ortsumfahrung eine wichtige Ergänzungsfunktion im Zusammenhang mit dem Scheibengipfeltunnel darstellt. In die Planung für die Ortsumfahrungen Gaisbeuren und Enzisreute will das Regierungspräsidium Tübingen im zweiten Halbjahr 2022 einsteigen. Die B 27 zwischen Dotternhausen und Balingen und die Ortsumfahrung Schömberg gehören zu den Projekten, bei denen im zweiten Halbjahr 2024 mit der Planung begonnen werden soll. Für die Ortsumfahrung Riedlingen startet die Planung in der zweiten Jahreshälfte 2025.

Maßnahmentyp Ortsumfahrung mit Tunnel

Die Planung für den Molldiete-Tunnel, der als Ortsumfahrung von Ravensburg entstehen soll, beginnt bereits im zweiten Halbjahr 2019. Ein weiteres Tunnelbauwerk ist für den Albaufstieg der B 312 in Lichtenstein vorgesehen. Diese Planung soll ebenfalls im zweiten Halbjahr 2019 aufgenommen werden.

Maßnahmentyp Ausbau

Darüber hinaus ist die Planung für den Ausbau von drei Bundesstraßen im Bodenseekreis vorgesehen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Planung der B 31, Friedrichshafen/Waggershausen - Friedrichshafen (B 30 alt), da nach Fertigstellung des Neubaus von Immenstaad nach Friedrichshafen/Waggershausen eine signifikant höhere Verkehrsbelastung zu erwarten ist. Als Planungsbeginn ist die zweite Jahreshälfte 2021 vorgesehen. Derzeit finden Abstimmungsgespräche mit der Stadt Friedrichhafen statt, da diese eventuell die Planung übernimmt, um somit einen deutlich früheren Projektstart zu ermöglichen. Sowohl die Planungen für die B 31, Oberuhldingen- Meersburg/West als auch für die B 31, Überlingen/Ost- Oberuhldingen sollen im zweiten Halbjahr 2023 begonnen werden.

Projekte der ersten Stufe

Derzeit werden durch das Regierungspräsidium Tübingen in einer ersten Stufe die Projekte durchgeführt, die im Bau sind oder sich in einem laufenden Planungsprozess befinden.

Im Bau befinden sich im Regierungsbezirk Tübingen zum einen der Ausbau der A 8 mit Kosten in Höhe von 250 Millionen Euro und zum anderen sechs Maßnahmen an Bundesstraßen in Höhe von 216,6 Millionen Euro.

Dies sind folgende Projekte des Bedarfsplans:

  • B 28, Rottenburg Tübingen: 22 Mio. €
  • B 30, Ortsumfahrung Ravensburg/ Eschach- Baindt (Egelsee): 24 Mio.€
  • B 31, Immenstaad- Friedrichshafen/ Waggershausen: 110 Mio. €
  • B 31, Überlingen/West- Überlingen/Ost: 19 Mio. €
  • B 311, Erbach-Dellmensingen (Querspange B 30): 32 Mio. €
  • B 313, Ortsumfahrung Grafenberg: 10 Mio. €

Sieben Großprojekte sind in Planung:

  • A 8, AS Ulm/W - AS Ulm/O: 36 Mio. € (das Planfeststellungsverfahren wird von Bayern durchgeführt)
  • B 27, Bodelshausen (L 385) - Nehren (L 394): 88 Mio. €
  • B 27, Tübingen (Bläsibad) - B 28; Schindhaubasistunnel: 217 Mio. €
  • B 30, Friedrichshafen (B 31) - Ravensburg/Eschach: 146 Mio. €
  • B 31, Meersburg/W – Immenstaad: 121 Mio. €B 312, OU Ringschnait - Ochsenhausen – Edenbachen: 73 Mio. €
  • B 463, OU Lautlingen: 44 Mio. €

Mit insgesamt 722 Millionen Euro umfassen diese sieben Projekte rund 40 Prozent des Gesamtkostenvolumens aller Projekte des Vordringlichen Bedarfs im Regierungsbezirk Tübingen. Ziel ist es, diese Planungen schnell zur Baureife zu führen.

Weitere Informationen

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein Konzept, das Projekte in der Verkehrspolitik und deren Finanzierung bis 2030 darstellt. Es ist vom Bundesverkehrsministerium zusammen mit Gutachtern erarbeitet und Anfang August 2016 vom Bundeskabinett als Bedarfsplan 2016 verabschiedet worden. Der Rahmen eines Bundesverkehrswegeplans umfasst jeweils etwa 10 bis 15 Jahre.

Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der am 16. März 2016 veröffentlichte Bedarfsplan 2016. Der Bund schreibt im Bedarfsplan fest, welche Projekte realisiert werden und wie dringlich einzelne Projekte sind. Die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans ist eine wesentliche Voraussetzung für die Planung und Umsetzung einer Maßnahme.

Verkehrsminister Winfried Hermann hat im März 2017 eine zweistufige Umsetzungskonzeption für das Land Baden-Württemberg vorgelegt. Zunächst sollen die zahlreichen laufenden und noch nicht fertiggestellten Projekte des Bedarfsplans 2004 abgearbeitet werden. Zugleich werden die darüber hinaus bereits begonnenen Planungen weiter betrieben. Für die noch zu planenden restlichen Projekte aus dem Vordringlichen Bedarf wurde eine Priorisierung durchgeführt und eine Umsetzungskonzeption entwickelt. Voraussetzung für die Umsetzung der Vorhaben sind sukzessiv freiwerdende personelle und finanzielle Ressourcen. Über die Ergebnisse der Umsetzungskonzeption hat Minister Hermann am 20. März 2018 informiert.

Das Regierungspräsidium plant und baut neben den Bedarfsplanmaßnahmen unter anderem auch Wiedervernetzungsprojekte, Radwege, Brückensanierungen, Um- und Ausbauprojekte und Landesmaßnahmen.

Quelle:

RP Tübingen

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