Das Land hat die dritte und letzte Tranche der Denkmalförderung 2023 freigegeben. Damit stehen weitere rund 6,2 Millionen Euro zum Erhalt und zur Sanierung von 55 Kulturdenkmalen bereit. Das Bewilligungsvolumen beläuft sich in diesem Jahr insgesamt auf rund 19,8 Millionen Euro.
Zum Erhalt und zur Sanierung von 55 Kulturdenkmalen im Land hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen weitere rund 6,2 Millionen Euro an Fördermitteln freigegeben. „Unsere Kulturdenkmale sind nicht nur ‚Vergangenheit zum Anfassen‘. Sie prägen das Lebensgefühl der Menschen im Land und schlagen eine Brücke in unsere Zukunft. Indem wir sie pflegen und erhalten, halten wir unser kulturelles Erbe lebendig. Mein großer Dank gilt den vielen Privatpersonen, Vereinen, Initiativen, Kirchen und Gemeinden, die sich mit viel Herzblut für ihre Denkmale starkmachen. Das unterstützen wir gerne, mit der Denkmalförderung des Landes“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.
Im Rahmen dieser dritten und letzten Tranche des Denkmalförderprogramms 2023 entfallen 22 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 22 auf solche von Kirchen und elf auf Vorhaben von Kommunen.
Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben
Gefördert werden soll beispielsweise die Evangelische Johanneskirche in Stuttgart mit 311.720 Euro für die Sanierung der Steinfassade und des Dachstuhls Nord, die Evangelische Martinskirche in Kirchheim unter Teck für die Innenraumsanierung mit 90.570 Euro und das Münster St. Nikolaus in Überlingen mit 190.270 Euro für Restaurierung des Chorbogengemäldes von Carl Jacob Stauder.
Auch kommunale Maßnahmen finden sich in der dritten Tranche. So sind zum Beispiel 122.520 Euro für die Konservierung und Restaurierung der Grabmale auf dem Alten Friedhof in Freiburg, 43.520 Euro für die Sanierung des Schornsteins der Künstlerschule in Karlsruhe, 500.000 Euro für die Sanierung des Holzgittertragwerks und der Stahlbauteile sowie die Erneuerung der Holzrandträger und Dachmembran der Multihalle in Mannheim, 55.280 Euro für die Erneuerung der Kupferdacheindeckung der Aussegnungshalle des Stadtfriedhofes in Rastatt und 195.630 Euro für die Dach- und Fassadensanierung eines Wohnhauses in Stuttgart vorgesehen.
Zuwendungen erhalten ebenfalls private1 Vorhaben, beispielsweise für die Sanierung der Holzkonstruktion und Dacheindeckung einer Scheune in Kraichtal, für die Sanierung des Daches und der Innenräume des Schiller Nationalmuseums in Marbach am Neckar, für den Umbau und die Sanierung zu Büroeinheiten eines ehemaligen Lokschuppens in Bad Mergentheim, für die Sanierung eines Wohnhauses in Göppingen und für die Renovierung von Fassade, Fenster und Balkonen der Villa Sauerländer in Wolfegg-Alttann.
Kulturdenkmale prägen Kulturlandschaft
Ministerin Razavi sagte: „Die vielen Kulturdenkmale in unserem Land sind ein bedeutender Teil unserer Identität. Sie prägen unsere Kulturlandschaft und stehen für die reiche Geschichte Baden-Württembergs, die auch für die kommenden Generationen erlebbar sein soll.“
Das sind die geförderten Maßnahmen
Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro:
Erolzheim
- Bei der Kirche 3, Pfarrkirche St. Martinus, Innenrenovation (Zweites BA)
- Förderbetrag: 164.540 Euro
Gutenzell-Hürbel
- Schlossbezirk 9, Ehemalige Klosterkirche St. Cosmas und Damian, Innenrenovierung
- Förderbetrag: 42.820 Euro
Herrenberg-Gültstein
- Gisilostraße 3, Evangelische Peterskirche, Renovierung Eingangsportale, Statische Maßnahmen am Dachtragwerk und Ausbesserung Außenputzsockel
- Förderbetrag: 71.740 Euro
Bondorf
- Grabenstraße 1, Pfarrkirche St. Remigius, Instandsetzung Dachtragwerk
- Förderbetrag: 66.490 Euro
Sindelfingen
- Rathausplatz 1, Rathaus, Fenstersanierung (Erstes BA) Ostfassade
- Förderbetrag: 75.820 Euro
Weil der Stadt
- Stadtmauer, Sanierung südlicher Teil BA.II: Innenbereiche R7, R8, R9
- Förderbetrag: 68.230 Euro
Überlingen
- Krummebergstraße 30 + 32, Historische Garten- und Stützmauern zur Straße, Flst. Nr.119 und 120, Sanierung der Mauern
- Förderbetrag: 89.120 Euro
Überlingen
- Münsterplatz 6, Münster St. Nikolaus, Restaurierung des Chorbogengemäldes von Carl Jacob Stauder 1722
- Förderbetrag: 190.270 Euro
Überlingen
- Klosterstraße 2, historische Kapuzinerkirche, Sanierung und Ertüchtigung Dachtragwerk und Dachhaut
- Förderbetrag: 44.780 Euro
Freiburg im Breisgau
- Karlstraße 37 bis 39, Alter Friedhof Freiburg, Konservieren/Restaurieren Grabmale, Mauerabschnitt südost Bereich
- Förderbetrag: 122.520 Euro
Kirchheim unter Teck
- Widerholtplatz 6, Evangelische Martinskirche, Innenraumsanierung BA. IV
- Förderbetrag: 90.570 Euro
Dischingen-Iggenhausen
- Kirchlesberg 11, Kapelle St. Johannes Nepomuk, Sanierungs-, Konservierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Förderbetrag: 77.470 Euro
Bad Rappenau-Heinsheim
- Kirchberg, Evangelische Kirche Heinsheim, Sanierung Dach, Mauerwerk, Fassade, Fenster, historischer Glockenstuhl (Erstes BA)
- Förderbetrag: 170.620 Euro
Hardthausen am Kocher
- Lampoldshauser Straße 8, Rathaus, Instandsetzung der Fachwerkfassaden und des Natursteinsockels der Fassaden
- Förderbetrag: 92.230 Euro
Oedheim-Degmarn
- Kirchstraße 10, Katholische Kirche St. Pankratius, Innenrenovierung
- Förderbetrag: 44.500 Euro
Heilbronn-Neckargartach
- Kirchbergstraße 6, Evangelische Peterskirche Neckargartach, Außensanierung Turm und Schiff in Teilen, Glocken
- Förderbetrag: 132.910 Euro
Karlsruhe
- Neue-Anlage-Straße 10, Künstlerschule, Sanierung des Schornsteins
- Förderbetrag: 43.520 Euro
Hohenfels-Mindersdorf
- Kirchstraße 10, Katholische Pfarrkirche St. Oswald, Restaurierung Dachstuhl, Naturstein, Sanierung Turm und Kirche im Außenbereich, Fenster etc.
- Förderbetrag: 141.940 Euro
Reichenau
- Münsterplatz 4, Münster St. Maria und Markus, Restaurierung
- Förderbetrag: 81.250 Euro
Bad Mergentheim
- Kirchstraße 2, Katholische Kirche Münster St. Johannes Baptist, Nachfinanzierung – Innenrenovierung: Mauerwerkssanierung, Naturwerksteinarbeiten, Restauratorische Maßnahmen an Raumschale und Hölzerner Ausstattung
- Förderbetrag: 54.100 Euro
Mannheim
- Max-Joseph-Straße 64, Multihalle Mannheim (Veranstaltungshalle), Sanierung Holzgittertragwerk und Stahlbauteile sowie Erneuerung Holzrandträger und Dachmembran (Erstes BA)
- Förderbetrag: 500.000 Euro
Offenburg-Grießheim
- Gireßheimer Straße 29, Katholische Kirche St. Nikolaus, Reinigung der Raumschale, Sanierung Stuckdecke, Technische Sanierung
- Förderbetrag: 49.050 Euro
Schwäbisch Gmünd-Weiler in den Bergen
- Pfarrer-Haug-Straße 18, Katholische Pfarrkirche St. Michael, Innen- und Außeninstandsetzung
- Förderbetrag: 135.200 Euro
Schwäbisch Gmünd
- Münsterplatz 1, Katholische Pfarrkirche Heilig-Kreuz-Münster, Restaurierung BA III.1 - Treppenturm + Langhaus Portal Süd
- Förderbetrag: 41.260 Euro
Schwäbisch Gmünd
- Franziskanergasse 5, Katholische Pfarrkirche St. Franziskus, Instandsetzung Dach und Fassade
- Förderbetrag: 279.780 Euro
Schwäbisch Gmünd – Wetzgau/Rehenhof
- Wetzgau Mitte 28, Katholische Kirche St. Coloman, Instandsetzung, Renovierung und Statische Ertüchtigung
- Förderbetrag: 80.300 Euro
Rastatt
- Bahnhofsanlage 6, Aussegnungshalle Stadtfriedhof, Erneuerung der Kupferdacheindeckung
- Förderbetrag: 55.280 Euro
Aichstetten
- Lautracher Straße 1, Kapelle St. Wolfgang, Instandsetzung und Restaurierung
- Förderbetrag: 43.550 Euro
Ostrach-Magenbuch
- Zur Kirche 5, Katholische Pfarrkirche St. Pankratius, Innenrenovation Ausstattung
- Förderbetrag: 43.730 Euro
Veringenstadt-Veringendorf
- Kirchgasse 15, Pfarrkirche St. Michael, Innenrenovation Raumschale und Ausstattung (Zweites BA)
- Förderbetrag: 163.770 Euro
Stuttgart-Süd
- Mörikestraße 22, Wohnhaus mit Gewerbeeinheiten, Dach- und Fassadensanierung inkl. Erneuerung der Gaubenfenster
- Förderbetrag: 195.630 Euro
Stuttgart-West
- Gutenbergstraße 11, Evangelische Johanneskirche, (Zweites BA) Sanierung der Steinfassade und des Dachstuhls – Nord
- Förderbetrag: 311.720 Euro
Dusslingen
- Kirchstraße 47, Peterskirche, Sanierung der Außenfassaden und Dächer und Einbau einer Schutzverglasung im Chor
- Förderbetrag: 86.920 Euro
Rund 19,8 Millionen Euro im Bereich der Denkmalförderung 2023 bewilligt
Es handelt sich um die dritte und letzte Fördertranche in diesem Jahr. Im Rahmen der ersten beiden Tranchen hatte das Land bereits 106 Kulturdenkmale mit rund 11,5 Millionen Euro gefördert. Somit konnten im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2023 insgesamt 161 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 17,7 Millionen Euro bedacht werden. Hinzukommen die Projekte mit einer Fördersumme von unter 35.000 Euro, die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zur Beschleunigung des Verfahrens in eigener Zuständigkeit fortlaufend bewilligt werden können. Diese Projekte belaufen sich aktuell auf eine Fördersumme in Höhe von 2,1 Millionen Euro. Das Bewilligungsvolumen im Bereich der Denkmalförderung wird sich somit in diesem Jahr insgesamt auf rund 19,8 Millionen Euro belaufen. Das Interesse und der Bedarf an den Denkmalfördermitteln bleiben weiterhin ungebrochen.
Denkmalförderung
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
1 Hinweis: Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.