Mit Mitteln des Landes und des Bundes werden in Baden-Württemberg insgesamt 477 Schulsanierungsmaßnahmen in Höhe von rund 423 Millionen Euro gefördert. Die Landesregierung bekennt sich klar dazu, die Kommunen bei Schulsanierungen zu unterstützen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Kommunen erstmals bei der Sanierung von Schulgebäuden. „Der Sanierungsbedarf ist ohne Frage dringend und groß. Fenster und Dächer müssen renoviert, Schultoiletten saniert, Heizungen erneuert oder in Barrierefreiheit und Wärmedämmung investiert werden. Mit dem kommunalen Sanierungsfonds bekennt sich die Landesregierung ganz klar dazu, die Kommunen bei Sanierungen zu unterstützen. Uns ist wichtig, dass die Kommunen ihren Sanierungsstau abbauen können“, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann. Die Landesregierung habe deshalb als erste Landesregierung überhaupt in Baden-Württemberg für die Jahre 2017 bis 2019 einen kommunalen Sanierungsfonds aufgelegt, der auf Vorschlag der kommunalen Landesverbände zu 80 Prozent für Schulsanierungen eingesetzt werden soll.
Kommunaler Sanierungsfonds: 80 Prozent für Schulsanierungen
Im kommunalen Sanierungsfonds sind aktuell Fördermittel in Höhe von 214,8 Millionen Euro verfügbar. Auf Schulsanierungen entfallen somit 171,8 Millionen Euro. Damit können 208 Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. „Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Sanierung von Schulgebäuden der zentrale Schwerpunkt ist und 80 Prozent der Mittel in Schulgebäude fließen“, so Eisenmann. Für 2019 stelle das Land im kommunalen Sanierungsfonds weitere Mittel bereit. „Angesichts der aktuellen Steuerschätzung gehe ich davon aus, dass es bei der Fördersumme im Jahr 2019 nochmals Luft nach oben geben wird. Damit senden wir ein klares Signal, dass wir die Kommunen nicht im Stich lassen“, so die Kultusministerin.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes
Daneben stehen den Schulträgern Fördermittel des Bundes für finanzschwache Kommunen zur Verfügung. Der Bund hat im Jahr 2017 mit einer Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes für die Sanierung von Schulen finanzschwacher Kommunen bundesweit insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Baden-Württemberg hat davon 251,2 Millionen Euro erhalten, mit denen 269 Sanierungsvorhaben gefördert werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte zunächst vorgesehen, dass die aus Bundesmitteln geförderten Maßnahmen bis Ende 2020 abgenommen werden müssen. Baden-Württemberg hat sich im Bundesrat gemeinsam mit weiteren Ländern erfolgreich für eine Fristverlängerung ausgesprochen. „Bei den Abrechnungsfristen haben wir uns aktiv und mit Erfolg beim Bund für eine Verlängerung der Fristen bis Ende 2022 eingesetzt. Wir haben hier von Anfang an im Sinne der Kommunen verhandelt und ein gutes Ergebnis hinbekommen“, sagt Eisenmann.
Die Fördermittel der beiden Programme hat das Land basierend auf den Schülerzahlen des jeweiligen Regierungsbezirks auf die vier Regierungspräsidien verteilt. Die Kommunen haben bis 31. März 2018 Förderanträge bei den Regierungspräsidien gestellt. Mit den beiden Programmen werden im aktuellen Förderjahr 2018 insgesamt 477 Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rund 423 Millionen Euro gefördert (siehe Förderlisten).
Kommunaler Sanierungsfonds des Landes – Geförderte Sanierungsmaßnahmen:
Regierungsbezirk Stuttgart (PDF)
Regierungsbezirk Karlsruhe (PDF)
Regierungsbezirk Freiburg (PDF)
Regierungsbezirk Tübingen (PDF)
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes – Geförderte Sanierungsmaßnahmen:
Regierungsbezirk Stuttgart (PDF)
Regierungsbezirk Karlsruhe (PDF)
Regierungsbezirk Freiburg (PDF)
Regierungsbezirk Tübingen (PDF)