Das Land fördert ein Forschungsvorhaben zu innovativen Technologien im Sonderfahrzeugbau an der Universität Stuttgart mit rund 400.000 Euro. Die Sonderfahrzeughersteller müssten die Chancen der Digitalisierung und des autonomen Fahrens nutzen, so Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.
Im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft der Landesregierung fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg mit Mitteln der Landesinitiative Marktwachstum Elektromobilität ein Forschungsvorhaben zu innovativen Technologien im Sonderfahrzeugbau auf dem Vorfeld des Flughafens Stuttgart am Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement (IAT) der Universität Stuttgart mit rund 400.000 Euro.
„Die Digitalisierung und das autonome Fahren bieten auch vielfältige Chancen für den Sonderfahrzeugbau. Diese müssen die Sonderfahrzeughersteller in Baden-Württemberg nutzen. Mit der gezielten Stärkung der wirtschaftsnahen Forschung zum technologischen Kompetenzaufbau sowie zur Qualifizierung schaffen wir hervorragende Voraussetzungen für die oftmals kleinen und mittelständischen Unternehmen“, sagte Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Ziel sei es, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit für den Mittelstand zu ermöglichen, die sich an den konkreten Bedarfen der Unternehmen orientiert. Vor dem Hintergrund sich permanent verändernder Rahmenbedingungen spiele die Qualifizierung der Unternehmen eine entscheidende Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg.
Autonome Zugmaschinen einsetzen
Die Vorteile der Digitalisierung und des autonomen Fahrens liegen hauptsächlich im Komfort- und Sicherheitsgewinn. Gerade der zuletzt genannte Aspekt ist auch auf dem Flughafenvorfeld von großer Bedeutung. Neben Komfort- und Sicherheitsgesichtspunkten kommt im Flughafenvorfeldeinsatz auch ein eminent wirtschaftlicher Aspekt hinzu. Durch den Einsatz autonomer Zugmaschinen ergeben sich hier pro Fahrzeug und Jahr Einsparpotentiale im hohen fünfstelligen Bereich.
„Für mittelständische Zugmaschinenhersteller im Sonderfahrzeugbau wird dann die Fähigkeit, entsprechende Produkte anbieten zu können, innerhalb kürzester Zeit zur Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb werden“, so die Ministerin.