Technologie

3,25 Millionen Euro für innovative Unternehmen im ländlichen Raum

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Eine Mitarbeiterin demonstriert im 3D-Druck-Applikationszentrum des Maschinenbauers Trumpf in Ditzingen die Bedienung einer 3D-Druck-Maschine per Tablet. (Foto: © dpa)

Zur Stärkung der Technologieführerschaft Baden-Württembergs fördert das Land innovative Unternehmen im ländlichen Raum mit 3,25 Millionen Euro. Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt innovative Ideen von heute und stärkt die Wirtschaftsfähigkeit von morgen.

„Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ soll den ländlichen Raum dabei unterstützen, dass kleine Unternehmen in ihrer weiteren Entwicklung gestärkt werden und wichtige Arbeitsplätze gesichert bleiben. Damit wollen wir die Unternehmen im ländlichen Raum auch bestärken, weiterhin mutig zu sein und zukunftsorientierte Ideen zu entwickeln. Daher fördern wir in der aktuellen Auswahlrunde wieder neun Innovationsträger mit einer Fördersumme von insgesamt 3,25 Millionen Euro“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind.

Weltmarktführer der Weltmarktführer

„Baden-Württemberg ist innerhalb der Europäischen Union eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen. Essenziell für die Spitzenposition Baden-Württembergs ist neben den hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung auch der große Erfindungsreichtum unserer Unternehmer und Unternehmerinnen. In vielen Bereichen sind wir Technologie- und Weltmarktführer. Dies zu erhalten und voranzutreiben ist ein Schlüsselziel, um Baden-Württemberg weiterhin zukunftsfähig zu halten und seine internationale Wirtschaftsstärke auszubauen“, betonte Minister Hauk.

„Umwelt- und Klimaschutz sowie der der Erhalt der Biodiversität sind aktueller denn je und nehmen zu Recht eine immer größere Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft ein. Daher werden Projekte, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, in der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ präferiert und mit 100.000 Euro zusätzlich gefördert“, unterstrich Minister Hauk.

Geförderte Unternehmen

Folgende neun Unternehmen wurden neu in die Förderlinie aufgenommen:

Die Fördermittel stammen aus dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die in der siebzehnten Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung 2021 bis 2027

Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 202 bis 2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen.

Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro bekommen. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Universität Hohenheim – Fachgebiet für Landwirtschaftliche Betriebslehre, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vertreten.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Spitze auf dem Land!

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