Die 18. Auswahlrunde der Technologie-Förderung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist abgeschlossen. Baden-Württemberg unterstützt neun hoch innovative Unternehmen im Ländlichen Raum mit 3,5 Millionen Euro. Damit stärkt das Land den Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs sowie den Ideenreichtum im Land.
„Der Mittelstand ist ein Rückgrat Baden-Württembergs und sichert eine Vielzahl von Arbeitsplätzen im Ländlichen Raum. So ist Baden-Württemberg eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa und sein Ländlicher Raum ist stark in der Fläche. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ setzt das Land mit insgesamt rund 3,5 Millionen Euro auch in der inzwischen 18. Auswahlrunde wieder gezielte Impulse, um insbesondere kleine Unternehmen und deren Innovationen zu unterstützen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk.
Die Fördermittel stammen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Von der Förderlinie haben in den bisherigen Auswahlrunden 126 Unternehmen profitiert. Jedes der geförderten Unternehmen trägt dazu bei, die gute wirtschaftliche Lage Baden-Württembergs weiter auszubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu erhalten.
„Neun Unternehmen konnten mit ihren innovativen Produkten beziehungsweise Dienstleistungen überzeugen und können sich über eine Förderung freuen. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ wollen wir den Ländlichen Raum stärken, Denkprozesse anstoßen sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze erhalten und schaffen. Um dies zu erreichen, benötigt es angesichts der verschiedenen aktuellen Herausforderungen kreative Ideen und schnelles Handeln. Die ausgewählten Projekte zeigen beispielhaft, wie mit innovativen Ansätzen nachhaltige Lösungen gefunden und umgesetzt werden können. Wir wollen auch weiterhin unsere Tüftler im Land ermutigen und unterstützen, ihre Ideen zu realisieren“, betonte Minister Hauk.
Die neu aufgenommenen Unternehmen
Folgende neun Unternehmen wurden neu in die Förderlinie aufgenommen:
- Mühlhausen im Täle, Kreis Göppingen: IEG Technologie GmbH
- Welzheim, Rems-Murr-Kreis: Sprintus GmbH
- Buchen: Neckar-Odenwald-Kreis, KRAUSKOPF Maschinentechnik GmbH & Co KG
- Schramberg: Kreis Rottweil, DIZWO GmbH
- Neuried, Ortenaukreis: Querdenker Engineering GmbH
- Böttingen, Kreis Tuttlingen: SHL AG
- Überlingen, Bodenseekreis: Bio Toi GmbH
- Uhldingen-Mühlhofen, Bodenseekreis: SIMTECH Electronicservice Simanowski GmbH
- Isny, Kreis Ravensburg: zebris Medical GmbH
Die ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende förderrechtliche Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse.
Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus der Förderung auf Vorhaben zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie zur Reduzierung der Kohlenstoffdioxid(CO2)-Emissionen.
Die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“
Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land gezielt kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie durch besondere Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz überzeugen. Diese Unternehmen sind von großer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Erfolgsfaktoren für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von insgesamt bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).
Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e. V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Universität Hohenheim – Fachgebiet für Landwirtschaftliche Betriebslehre, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Spitze auf dem Land!