Das Arbeitsministerium gibt 1,5 Millionen Euro für innovative Projekte zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Damit sollen Menschen, die beim Einstieg in den Arbeitsmarkt vor besonderen Hürden stehen, gezielt und bedarfsgerecht unterstützt werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen des Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ bis Ende 2021 mit rund 1,5 Millionen Euro innovative Projekte zur Förderung von Frauen und älteren Arbeitssuchenden, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten.
„Es hat sich gezeigt, dass sich Frauen und Arbeitssuchende über 50 Jahre häufig schwerer beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt tun. Deshalb haben wir im Rahmen eines Ideenwettbewerbs Projektideen ausgewählt, die Menschen, die beim Einstieg in den Arbeitsmarkt vor besonderen Hürden stehen, gezielt und bedarfsgerecht unterstützen. Durch diese Projekte können wir innovative Ansätze erproben und neue Modelle entwickeln“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Geförderte Projekte
Von über 20 Projektanträgen wurden sechs Projekte ausgewählt: drei Projekte, die sich speziell auf arbeitssuchende Frauen im SGB II-Leistungsbezug konzentrieren, zwei Projekte speziell für Arbeitssuchende über 50 im SGB II-Leistungsbezug und ein Projekt, das sich an beide Zielgruppen richtet. Die Projekte werden in 13 Stadt- und Landkreisen durchgeführt. Ziel der Projekte ist die Stabilisierung der persönlichen Situation, Beseitigung von Hemmnissen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern, sowie eine schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die folgenden sechs Träger werden zunächst bis Ende 2021 gefördert:
Im Rahmen dieses Projekts sollen die Teilnehmenden durch Motivierung, Aktivierung, gezielte Förderung und Qualifizierung auf die Aufnahme einer Beschäftigung vorbereitet werden. Die gezielte individuelle persönliche Unterstützung erfolgt vor allem durch Coaches, welche die Teilnehmenden je nach persönlichem Bedarf in weitere Gruppenangebote, Qualifizierungen oder Praktika leiten.
Durch eine umfassende und individuelle Förderung sollen die persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und beruflichen Kompetenzen von Teilnehmenden gestärkt werden. Das Projekt beinhaltet betriebliche Praktika, die auf die Anschlussperspektive einer Qualifizierung bzw. einer beruflichen Fortbildung hinarbeiten.
Dieses Projekt hat das Ziel, Teilnehmerinnen auf den Einsatz von haushaltsnahen Dienstleistungen in privaten Haushalten vorzubereiten. Neben Unterrichtsphasen erhalten die Teilnehmerinnen eine sozialpädagogische Begleitung sowie bei Bedarf eine Nacharbeitung des Unterrichtsstoffes. Über das Projekt soll eine Dienstleistungsagentur aufgebaut werden, über welche die Teilnehmerinnen auch nach Projektende die Option einer Anschlussbeschäftigung erhalten.
Das Projekt setzt auf die Heranführung von Frauen an Haushaltsnahe Dienstleistungen. Hier werden auch Erfahrungen, die durch eine Teilnahme an einem Vorläuferprojekt des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemacht wurden, eingebracht. Dabei sollen die Module des Rahmen-Curriculums der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. nicht starr durchlaufen, sondern individuell an die Bedarfe und Fähigkeiten der Teilnehmerinnen angepasst werden.
In Pforzheim lebt ein hoher Anteil von geflüchteten Yesiden. Die Personengruppe hat in ihrer Heimat sehr bildungsfern gelebt, viele sind funktionale Analphabeten und es ist schwer, traditionelle Rollenbilder zu durchbrechen. Das Projekt richtet sich gezielt an geflüchtete Frauen und beinhaltet intensive Betreuung und Veranstaltungsangebote, damit diese unsere Kultur und das Arbeitsleben kennenlernen und so eine bessere Integration erfolgen kann.
Es sollen gemeinsam mit den Beteiligten und Experten, z. B. Vermittlungsfachkräfte der Jobcenter und Vertreter der regionalen Wirtschaft, Lerngruppen gebildet und deren Lerninhalte erarbeitet werden. Im Laufe des Projekts soll mit 50 Personen in mehreren Lerngruppen gearbeitet werden. Diese werden ebenfalls gecoacht und je nach Bedarf wird eine Kinderbetreuung angeboten. Es ist geplant, Kontakte vor allem über neue Kommunikationsmedien aufzubauen. Auch sollen weitere virtuelle Lerngruppen/ARBEITSMARKTLABS angeboten werden.
Bereits in der Vergangenheit hat Baden-Württemberg Vorbildmodelle zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit entwickelt. So enthält beispielsweise das zum 1. Januar 2019 auf Bundesebene eingeführte Teilhabechancengesetz einen Passiv-Aktiv-Tausch nach baden-württembergischem Vorbild. „Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtig, dass man am Ball bleibt und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung sichtet. Daher freue ich mich besonders, dass die Projekte bereits am 1. Juli starten. Wir wollen auch weiterhin bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit mit neuen Modellen Vorreiter sein“, so die Ministerin.
Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“
Das Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ 2020 besteht aus vier Bausteinen: Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe gemeinsam anpacken (BeJuga), Unterstützung von Arbeitslosenberatungszentren (ALOZ), Förderung des Netzwerks Teilzeitausbildung und dem Ideenwettbewerb. Insgesamt stellt das Wirtschaftsministerium für das Landesprogramm rund drei Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.