Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung einem Antrag Baden-Württembergs zur Entlastung der mittelständischen Mineralölwirtschaft zugestimmt. Die vorgesehenen Streichung des Paragrafen 60 Energiesteuergesetz wurde verhindert. Wäre der Paragraf entfallen, hätte es sein können, dass die Mineralölhändler für die jeweilige Steuer hätten aufkommen müssen.