Corona beherrscht seit gut zwei Monaten die Berichterstattung und die Landespolitik. Die Landesregierung gestaltet trotzdem weiter. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Meldungen der vergangenen Woche jenseits von Corona.
Elektromobilität
Land unterstützt Mobilität junger Menschen
Die Förderlinie „Elektrisch durchstarten“ des Verkehrsministeriums geht in die zweite Runde. Junge Menschen in ländlichen Regionen können die Anträge für einen Landeszuschuss zum E-Roller, E-Kraftrad oder Pedelec ab sofort bei der landeseigenen L-Bank einreichen.
Radverkehr
Abschnitt des Neckartalradwegs bei Kirchentellinsfurt eröffnet
Nach nur acht Monaten Bauzeit ist der Abschnitt des Neckartalradwegs bei Kirchentellinsfurt eröffnet. Die neue barrierefreie Strecke abseits der stark befahrenen Landes- und Kreisstraße trägt zur Verkehrssicherheit bei und schließt nun eine Lücke in einem der attraktivsten Fernradwege des Landes.
Coronavirus
Positive Bilanz zum Pfingstwochenende
Die Polizei Baden-Württemberg hat über das Pfingstwochenende die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrolliert. Im Vergleich der zurückliegenden Wochenenden ist die Zahl der festgestellten Verstöße weiter rückläufig. Zugleich wurden zum Start der Pfingstferien landesweit nur wenige Staukilometer registriert.
Kunst und Kultur
Kulturveranstaltungen mit unter 100 Besuchern wieder möglich
Theatervorstellungen, Konzerte und Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern sind ab dem 1. Juni wieder erlaubt. Dies gilt unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Digitalisierung
Drei Projekte im Finale des eGovernment-Wettbewerbs
Für das Finale des 19. eGoverment-Wettbewerbs sind drei Projekte aus Baden-Württemberg nominiert. Der Wettbewerb ist ein Gradmesser der Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung. Es treten die Städte Heilbronn und Herrenberg sowie das Digitalisierungsministerium an.
Corona
Private Feiern sollen wieder erlaubt werden
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Corona-Verordnung zu vereinfachen. Zudem sollen nach dem 9. Juni private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen wieder erlaubt werden.
Richtlinien
Freizeitspaß und Infektionsschutz
Viele Freizeiteinrichtungen dürfen ab Pfingsten öffnen. Wir sagen, welche Bedingungen und Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen und was Sie bei einem Besuch beachten müssen.
Schienenverkehr
Erste länderübergreifende S-Bahn zwischen Bayern und Baden-Württemberg
Ein Gutachten im Auftrag von Bayern und Baden-Württemberg, der Landkreise Ansbach und Schwäbisch Hall sowie des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg hat ergeben, dass die Verlängerung der S4 vom bayerischen Dombühl ins baden-württembergische Crailsheim möglich ist. Im nächsten Schritt muss die Finanzierung abgestimmt werden.
Coronavirus
Kinder- und Jugendarbeit kann ab 2. Juni stufenweise beginnen
Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit beziehungsweise der Jugendsozialarbeit können ab 2. Juni unter bestimmten Voraussetzungen wieder durchgeführt werden. Maximal 15 Personen dürfen an Veranstaltungen teilnehmen.
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