Innenminister Thomas Strobl warnt mit Blick auf den Feiertag vor Nachlässigkeit bezüglich der Corona-Regelungen. Die Polizei wird auch an Fronleichnam landesweit die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrollieren.
Veranstaltungen
Private Feiern unter Auflagen wieder erlaubt
Wegen des Coronavirus waren Geburtstage und Hochzeiten bislang nur im engen Familienkreis möglich. Seit 9. Juni gibt es Lockerungen bei privaten Veranstaltungen. Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden sind wieder möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen.
Sicherheit
Zahlreiche Demonstrationen am Wochenende
Am vergangenen Wochenende fanden in Baden-Württemberg zahlreiche Demonstrationen statt. Nicht immer wurden dabei die Auflagen der Corona-Verordnung eingehalten, auf einer Demonstration kam es zu aggressivem Verhalten und Straftaten gegen die Polizei.
Coronavirus
Weitere Lockerungen beim Tanzen und Tennis
Die Einschränkungen für Tanzen werden weiter gelockert, auch das Doppelspiel im Tennis ist ab sofort wieder erlaubt.
Coronavirus
Badesaison in Baden-Württemberg kann unter Auflagen beginnen
Der Lenkungskreis der Landesregierung hat beschlossen, unter welchen Bedingungen Bäder und Seen im Land ab Samstag, 6. Juni, wieder öffnen dürfen. Tourismusminister Guido Wolf begrüßt den Beschluss als gute Nachricht für die Tourismusbranche im Land.
Coronavirus
Positive Bilanz zum Pfingstwochenende
Die Polizei Baden-Württemberg hat über das Pfingstwochenende die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrolliert. Im Vergleich der zurückliegenden Wochenenden ist die Zahl der festgestellten Verstöße weiter rückläufig. Zugleich wurden zum Start der Pfingstferien landesweit nur wenige Staukilometer registriert.
Kunst und Kultur
Kulturveranstaltungen mit unter 100 Besuchern wieder möglich
Theatervorstellungen, Konzerte und Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern sind ab dem 1. Juni wieder erlaubt. Dies gilt unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
Corona
Private Feiern sollen wieder erlaubt werden
Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Corona-Verordnung zu vereinfachen. Zudem sollen nach dem 9. Juni private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen wieder erlaubt werden.
Richtlinien
Freizeitspaß und Infektionsschutz
Viele Freizeiteinrichtungen dürfen ab Pfingsten öffnen. Wir sagen, welche Bedingungen und Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen und was Sie bei einem Besuch beachten müssen.
Coronavirus
Kinder- und Jugendarbeit kann ab 2. Juni stufenweise beginnen
Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit beziehungsweise der Jugendsozialarbeit können ab 2. Juni unter bestimmten Voraussetzungen wieder durchgeführt werden. Maximal 15 Personen dürfen an Veranstaltungen teilnehmen.
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