Nach der Evaluierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes ist der Beteiligungsprozess zu den Ergebnissen abgeschlossen. Es sind keine Änderungen nötig. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut betonte, das aktuell gültige Gesetz verhindere Wettbewerbsverzerrung, erhalte Arbeitsplätze und garantiere sozialen Schutz sowie ein angemessenes Einkommensniveau.