Ab 1. Januar 2017 haben Kinder, Jugendliche und in besonderen Fällen auch Erwachsene, die Opfer einer schweren Sexual- oder Gewaltstraftat wurden, die Möglichkeit der kostenfreien Beiordnung eines so genannten psychosozialen Prozessbegleiters. Mit Unterstützung des Justizministeriums haben 20 Absolventen eine entsprechende Weiterbildung abgeschlossen.