Das Land hat den Tätigkeitsbericht „Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2022“ veröffentlicht. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Atomaufsicht und die bedeutendsten Themenschwerpunkte des vergangenen Jahres.
Das Umweltministerium setzt mit der Veröffentlichung des Tätigkeitsbericht „Kernenergieüberwachung und Strahlenschutz in Baden-Württemberg 2022“ (PDF) seine transparente Informationspolitik fort und informiert die interessierte Öffentlichkeit über den Vollzug des Strahlenschutz- und Atomrechts im Land und darüber, welche Prioritäten und Schwerpunkte dabei das Verwaltungshandeln prägten.
Zu den Schwerpunktthemen des Berichtes gehörten unter anderem:
- die Untersuchung der Robustheit der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde während der Covid-19-Pandemie
- ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, bei dem es um den Widerruf der Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks Neckarwestheim II ging
- die Beaufsichtigung der Sicherheitskultur der Betreiber in Fachgesprächen und die Selbstüberprüfung der behördlichen Sicherheitskultur
- die Aufsicht über die Castor-Kampagne im Kernkraftwerk Philippsburg 2
- die aufsichtliche Begleitung der sicherheitstechnisch erforderlichen Maßnahmen für einen befristeten Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II
- der Aufsichtsschwerpunkt über Organisationsänderungen in der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK)
- die Überprüfung der falschen Nuklidvektoren bei der Freigabe im Kernkraftwerk Philippsburg
- Aktivitäten im Zusammenhang mit der Endlagersuche in der Schweiz
- sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Radon.
Neben den Tätigkeitsschwerpunkten stellt der Bericht die wesentlichen Ergebnisse der atomrechtlichen Überwachung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen im Land vor. Darüber hinaus informiert er über die Überwachung der Umweltradioaktivität, den Strahlenschutz sowie die Entsorgung radioaktiver Abfälle informieren.