Minister Manne Lucha hat heute auf Einladung des für Integration zuständigen oberösterreichischen Landesrats Rudolf Anschober auf einer Pressekonferenz in Wien die deutsche „3+2“-Regelung" vorgestellt.
Laut Integrationsgesetz sind Geflüchtete mit Duldungsstatus in der Bundesrepublik nicht nur während einer dreijährigen Ausbildung, sondern bei erfolgreichem Abschluss zwei weitere Berufsjahre aufenthaltsrechtlich abgesichert.
„So gibt es zum Beispiel in Bereichen wie Pflege, Gesundheit oder Gastronomie wieder Zulauf, manche Berufe wie Metzger/in haben erstmals wieder eine Perspektive“, sagte Lucha. Die Regelung sei nicht von Sozialromantikern entwickelt, sondern aus dem Gespür für Wirtschaft und Betriebe heraus entwickelt worden. „Wir haben gesehen: Flüchtlinge, Betriebe, Zivilgesellschaft sind mit dabei – aber es braucht Rechtssicherheit. Wenn Österreich hier aufspringen sollte, würde dies nicht nur ein menschliches Denken zeigen, sondern könnte auch die EU-weite Überzeugung einleiten, dass Zuwanderung auch ein gesamtgesellschaftlicher Gewinn ist“, so Lucha.