Auch in den Jahren 2025 und 2026 fördert das Land kommunale Gestaltungsbeiräte. Gestaltungsbeiräte geben den Kommunen wertvolle Impulse, um die besten Lösungen für Herausforderungen wie die Transformation des Gebäudebestandes oder die nachhaltige Quartiers- und Stadtentwicklung zu finden.
Für neue, aber auch bestehende kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg kann ab sofort eine finanzielle Unterstützung für die Jahre 2025 und 2026 beim Land beantragt werden.
Dies gab Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, am 1. Juli 2024 in Stuttgart bekannt. „Wir stehen vor der Mammutaufgabe, unsere Städte und Gemeinden fit für die Zukunft zu machen. Dabei müssen wir Wohnraumschaffung, Klimaanpassung, wirtschaftliche Wertschöpfung und soziale Teilhabe zusammen denken. Gestaltungsbeiräte leisten hierfür einen wichtigen Beitrag: Als beratende Expertengremien geben sie den Kommunen wertvolle Impulse, um die besten Lösungen für die Herausforderungen vor Ort zu finden“, so die Ministerin.
Interessierte Städte, Gemeinden oder interkommunale Träger – wie etwa Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise – können ihren Förderantrag bis spätestens 27. September 2024 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg einreichen.
Umbaukultur für zukunftsfähige Städte und Gemeinden
Die Ministerin setzt sich für einen zukunftsfähigen Um- und Weiterbau der Kommunen in Baden-Württemberg ein: „Wir brauchen eine neue Umbaukultur im Land, wenn wir unsere Städte und Gemeinden lebendig weiterentwickeln wollen. Die Transformation des Gebäudebestandes, die nachhaltige Quartiers- und Stadtentwicklung – all das muss vor Ort in den Kommunen erfolgen. Gestaltungsbeiräte sind hierfür wichtige Ratgeber. Sie verbessern die Qualität der Planungsprozesse und helfen dabei, resiliente und attraktive Wohn-, Arbeits- und Lebensräume zu entwickeln.“
Bereits 43 Gestaltungsbeiräte gefördert
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden, die beschlossen haben, einen Gestaltungsbeirat erstmals einzusetzen, einen bestehenden Beirat neu auszurichten oder die Arbeit ihres Gestaltungsbeirats durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten. Seit 2015 wurden bereits 43 Städte und Gemeinden mit insgesamt rund 1,12 Millionen Euro gefördert. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen. Aktuell gibt es 53 kommunale Gestaltungsbeiräte im Land.
Gestaltungsbeirat
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher Disziplinen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. In der Regel werden sie in einem frühen Stadium, in der sogenannten „Phase 0“, einbezogen. Die Beratungsfelder sind weit gefasst: Sie reichen von privaten und öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Dabei tragen die Beiräte dafür Sorge, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Förderung von Gestaltungsbeiräten