Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert auch 2024 und 2025 den Einsatz von Gestaltungsbeiräten in Kommunen. Gestaltungsbeiräte helfen den Kommunen dabei, gute Lösungen für die Herausforderungen vor Ort zu finden. Förderanträge können bis spätestens 29. September 2023 eingereicht werden.
Für neue, aber auch bestehende kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg kann ab sofort eine finanzielle Unterstützung für die Jahre 2024 und 2025 beim Land beantragt werden. Dies gab Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, am 7. Juli 2023 in Stuttgart bekannt.
„Gestaltungsbeiräte sind für die Stadtentwicklung eine große Bereicherung. Mit ihrem frischen Blick von außen geben sie Verwaltung, Politik und Bauherren wertvolle baukulturelle Impulse. Damit verbessern sie die Qualität der Planungsprozesse und helfen den Kommunen dabei, gute Lösungen für die Herausforderungen vor Ort zu finden – sei es die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder die Stärkung von klimagerechten, lebenswerten Quartieren“, so die Ministerin.
Interessierte Städte, Gemeinden oder interkommunale Träger – wie etwa Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise – können ihren Förderantrag bis spätestens 29. September 2023 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg einreichen.
Mehrwert für das Zusammenleben
Zur Relevanz der Baukultur für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sagte die Ministerin: „Gerade angesichts der schwierigen Lage im Planungs- und Bausektor können wir es uns nicht leisten, die Wirtschaftlichkeit und den baukulturellen Anspruch isoliert zu betrachten. Denn nichts ist langlebiger und damit nachhaltiger als zeitgemäße, nachhaltige und gut gebaute Wohn-, Lebens- und Arbeitsräume in einer lebenswerten Umgebung. Nur indem wir um die beste Lösung vor Ort ringen, schaffen wir einen wirklichen Mehrwert für unser Zusammenleben.“
Bereits 40 Gestaltungsbeiräte gefördert
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden, die beschlossen haben, einen Gestaltungsbeirat erstmals einzusetzen, einen bestehenden Beirat neu auszurichten oder die Arbeit ihres Gestaltungsbeirats durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten. Seit 2015 wurden bereits 40 Städte und Gemeinden mit rund 1,02 Millionen Euro gefördert. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen. Aktuell gibt es 49 kommunale Gestaltungsbeiräte im Land.
Gestaltungsbeirat
Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher Disziplinen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. In der Regel werden sie in einem frühen Stadium, in der sogenannten „Phase 0“, einbezogen. Die Beratungsfelder sind weit gefasst: Sie reichen von privaten und öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Dabei tragen die Beiräte dafür Sorge, dass alle Aspekte und Interessen des Planens und Bauens berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Förderung von Gestaltungsbeiräten