Im Rahmen des Investitionspakts Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier stellt das Land im Jahr 2024 15 Millionen Euro bereit. Förderfähig sind Orte der Begegnung in städtebaulichen Erneuerungsgebieten. Städte und Gemeinden können bis zum 21. Juni 2024 Anträge stellen.
Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können ab sofort wieder Anträge für den Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) stellen.
„Der Bund hat das von den Kommunen stark nachgefragte Vorgängerprogramm Soziale Integration im Quartier bedauerlicherweise eingestellt. Wir führen es jedoch als verlässlicher Partner unserer Städte und Gemeinden seit 2022 als Landesprogramm fort“, so die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. In diesem Jahr werde das Land 15 Millionen Euro in diesem wichtigen Teilprogramm der Städtebauförderung zur Verfügung stellen.
Soziale Integration in Quartieren stärken
„Wesentliche Ziele des Landesinvestitionspakts sind es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in den Quartieren zu stärken. Er ermöglicht die Sanierung und Erweiterung von Gemeinbedarfseinrichtungen und den Ausbau und die Verbesserung von Frei- und Grünflächen. Damit trägt er auch wichtigen Belangen des Klimaschutzes Rechnung. Wir wollen Leben in die Quartiere bringen“, so die Ministerin weiter.
Der Investitionspakt des Landes ergänzt gezielt die Programme der Städtebauförderung. Seit der Einführung des reinen Landesprogramms als Nachfolgeprogramm des vom Bund eingestellten Bund-Länder-Investitionspakts Soziale Integration konnten bislang 64 Städten und Gemeinden insgesamt 50 Millionen Euro Landesfinanzhilfen bewilligt werden. „Auch im Jahr 2024 unterstützt der Investitionspakt wichtige Projekte und damit die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in unseren Städten und Gemeinden“, sagte Ministerin Razavi.
Orte der Begegnung im Fokus
Förderfähig sind Orte der Begegnung, wie beispielsweise Büchereien und Mediatheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Begegnungs- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze oder Parkanlagen. Voraussetzung ist, dass das städtebauliche Einzelvorhaben in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt, dass es nachhaltig ist und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Quartier entspricht. Es geht vorrangig darum, Einrichtungen zu modernisieren und umzunutzen; Ersatzneubauten können nur ausnahmsweise und Neubauten nur dann gefördert werden, wenn im Erneuerungsgebiet nachweislich eine solche Einrichtung fehlt.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können bis zum 21. Juni 2024 Anträge bei den Regierungspräsidien einreichen.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Investitionspakt BW Soziale Integration im Quartier
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung