Das Land fördert Projekte zur Sozialen Integration im Quartier im Jahr 2023 mit insgesamt 20 Millionen Euro. Dadurch sollen Stadt- und Ortskerne belebt und der gesellschaftliche Zusammenhalt und das Miteinander in den Quartieren gestärkt werden. Kommunen können Anträge für den Investitionspakt ab sofort stellen.
Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können ab sofort Anträge für den Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) stellen. „Nachdem der Bund das Vorgängerprogramm bedauerlicherweise eingestellt hat, führt das Land Baden-Württemberg den stark nachgefragten Investitionspakt seit 2022 mit eigenen Landesmitteln fort“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. Im Jahr 2023 stelle das Land 20 Millionen Euro für diese wichtige Projektförderung zur Verfügung.
„Unsere Stadt- und Ortszentren befinden sich im Dauerstress. Deshalb stehen sie beim Landesinvestitionspakt besonders im Fokus. Unser Ziel ist es, die Stadt- und Ortskerne zu beleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander in den Quartieren zu stärken. Gleichzeitig fördern wir mit dem Programm Maßnahmen, die zu mehr Barrierefreiheit und Klimaverträglichkeit beitragen“, so die Ministerin weiter.
Investitionspakt ergänzt Städtebauförderung
Ziele des Städtebauförderprogramms sind die Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarfseinrichtungen, die Schaffung von Orten der Integration in zentralen Lagen und Quartieren sowie der Erhalt, Ausbau und die Verbesserung von Grün- und Freiflächen. „Der Investitionspakt des Landes ergänzt die Programme der Städtebauförderung hervorragend. Wir tragen damit ganz gezielt zu lebendigen Stadt- und Ortskernen bei und stärken die soziale Integration in den Quartieren. Dafür stellen wir in diesem Jahr insgesamt 20 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereit“, sagte Ministerin Nicole Razavi.
Förderfähig sind Orte der Begegnung, wie beispielsweise Büchereien und Mediatheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Begegnungs- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze oder Parkanlagen. Voraussetzung ist, dass das städtebauliche Einzelvorhaben in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt, dass es nachhaltig ist und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Quartier entspricht. Es geht vorrangig darum, Einrichtungen zu modernisieren und umzunutzen; Ersatzneubauten können nur ausnahmsweise und Neubauten nur dann gefördert werden, wenn im Erneuerungsgebiet nachweislich eine solche Einrichtung fehlt.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können bis zum 23. Juni 2023 Anträge bei den Regierungspräsidien einreichen.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung in Baden-Württemberg