Aus der Landesstraße 1115 zwischen Backnang und Mundelsheim wird in Zukunft die B 29. Sie verbindet die B 14 bei Backnang künftig dreispurig mit der A 81 bei Mundelsheim. Die Details und der Zeitplan für die Aufstufung zur Bundesstraße sowie für den Ausbau verhandelt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg jetzt mit dem Bund.
Der Bund hat der Aufstufung der Landesstraße 1115 zwischen Backnang und Mundelsheim zur Bundesstraße 29 grundsätzlich zugestimmt. In der Folge kann nun die Straße von zwei auf drei Fahrstreifen ausgebaut werden. Dies teilte der Bund in einem Schreiben dem Verkehrsministerium mit. Die L 1115 ist als Anbindung zwischen der B 14 bei Backnang und der Anschlussstelle zur A 81 bei Mundelsheim ein wichtiger Bestandteil der Verbindung zwischen den Mittelzentren Backnang und Heilbronn. Wegen ihrer Bedeutung für den Fernverkehr wird die Strecke künftig als Bundesstraße ausgewiesen. Damit übernimmt der Bund die Straßenbau- und Kostenlast.
Aufgrund der deutlich erhöhten Verkehrsbelastung von rund 22.600 Kraftfahrzeugen täglich reichen die beiden vorhandenen Fahrstreifen nicht mehr aus. Deshalb ist der Ausbau auf drei Fahrstreifen geplant.
Zu einzelnen Punkten, wie zum Beispiel baulicher Zustand der Strecke und mögliche Instandsetzungsmaßnahmen besteht weiterer Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Land. Dazu soll es im Januar 2019 ein Gespräch zwischen dem Landes- und Bundesverkehrsministerium geben. „Ich bin zuversichtlich, dass die kommenden Verhandlungen schnell abgeschlossen werden können und die L 1115 noch in diesem Jahr zur B 29 aufgestuft wird“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Das Land hatte dem Bund im Februar 2017 das Aufstufungsgesuch der L 1115 zur B 29 mit den erforderlichen Unterlagen übersandt. Im Mai 2017 lehnte der Bund das Gesuch ab mit der Begründung, eine eigene Verkehrsuntersuchung durchführen zu wollen, die die Notwendigkeit der Aufstufung nachweist. Das Land hat in der Folge eine bereits vorhandene Verkehrsuntersuchung, die den Bedarf belegt, sowie den künftigen Streckenverlauf dem Bund zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis stimmte der Bund nun der Aufstufung zu.