Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut ist zufrieden mit dem Gesetzentwurf des Bundes für Einwanderung von Fachkräften. Gerade im wirtschaftsstarken Baden-Württemberg besteht in vielen Bereichen ein riesiger Bedarf an Fachkräften.
„Der beschlossene Gesetzentwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz dreht an vielen wichtigen Stellschrauben, um die dringend benötigte Einwanderung von internationalen Fachkräften außerhalb der Europäischen Union deutlich zu erleichtern“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie kündigte an, dass sie sich im anstehenden Bundesratsverfahren gezielt für eine optimale Ausgestaltung im Detail einsetzen werde.
Riesiger Bedarf an Fachkräften im Land
„Gerade im wirtschaftsstarken Baden-Württemberg haben wir in vielen Bereichen einen riesigen Bedarf an Fachkräften. Wir werden unseren wirtschaftlichen Erfolgskurs nur dann weiter halten können, wenn auch verstärkt internationale Fachkräfte aus Drittstaaten zu uns kommen, um hier zu arbeiten und zum Wohlstand unseres Landes beizutragen“, so Hoffmeister-Kraut. Die Ministerin betonte, dass der Gesetzentwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz die wirtschaftspolitischen Interessen mit den ordnungspolitischen Notwendigkeiten in Einklang bringe.
Dies gelte auch für den zweiten heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Auch mit den hierin enthaltenen Regelungen zur Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung zeigte sich die Ministerin insgesamt zufrieden. „Nicht zuletzt im Interesse unserer Unternehmen, die dringend auf Arbeits- und Fachkräfte angewiesen sind, ist es wichtig, dass wir Geduldeten, die hier schon seit Längerem arbeiten und gut integriert sind, eine verlässliche und längerfristige Bleibeperspektive eröffnen. Unsere Unternehmen und die gut integrierten Geduldeten haben gleichermaßen und Hand in Hand viel Engagement, Energie und Ressourcen für die erfolgreiche Integration in Arbeit aufgebracht“, so Hoffmeister-Kraut. Weiter sagte die Ministerin: „Ich halte es für richtig, dass wir das neue Instrument der Beschäftigungsduldung zunächst bis zum 30. Juni 2022 erproben. Wenn es sich bewährt, werden wir daran festhalten, falls nicht, werden wir nachjustieren.“
Die Ministerin begrüßte außerdem, dass die Bundesregierung heute ihre Fachkräftestrategie beschlossen hat. „Damit das Gesetz in der Praxis seine Wirkung voll entfalten kann, müssen wir jetzt zügig die nötigen Begleitmaßnahmen anpacken. Dazu gehören eine umfassende Strategie zur gezielten Fachkräftegewinnung sowie eine verstärkte Sprachförderung im In- und Ausland.“