Reste von Mahlzeiten sollten direkt nach dem Essen kalt gestellt werden, damit sie nicht verderben. Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, beispielsweise Milchprodukte, können bei stets sachgerechter Lagerung meist auch über dieses Datum hinaus verzehrt werden.
„Gutes und reichhaltiges Essen gehört für viele Menschen zum Weihnachtsfest dazu. Wir gönnen uns etwas und genießen die gemeinsame Zeit mit der Familie und Freunden bei ausgiebigen Mahlzeiten“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch, mit Blick auf die anstehenden Feiertagen und den damit verbundenen Umgang mit Essensresten. Selten würde alles restlos aufgegessen. Mit ein bisschen Kreativität entstünden jedoch auch aus den Resten noch leckere Gerichte und häufig ganz neue Geschmackserlebnisse.
„In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen und ihr Wert misst sich nicht nur an ihrem Preis. Der Landwirt beispielsweise steckt viel Mühe, Zeit und Herzblut in die Produktion seiner Erzeugnisse. Werden Lebensmittelreste richtig gelagert und weiterverwendet, kann jeder einen Beitrag zu ihrer Wertschätzung und zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen leisten. Dabei kommt auch der Genuss nicht zu kurz - ob in der Weihnachtszeit oder im Rest des Jahres“, betonte Staatssekretärin Gurr-Hirsch.
Richtig lagern
Reste von Mahlzeiten sollten direkt nach dem Essen kalt gestellt werden, damit sie nicht verderben. Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, beispielsweise Milchprodukte, können bei stets sachgerechter Lagerung meist auch über dieses Datum hinaus verzehrt werden. Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum wie Fleisch- und Fischwaren dürfen nach Erreichen dieses Datums allerdings nicht mehr verzehrt werden, sofern sie nicht schon vorher gut durcherhitzt und gekühlt gelagert wurden. Alle Produkte sollten vor ihrer weiteren Verwendung auf ihre Genießbarkeit überprüft werden. Sind Aussehen, Geruch und Geschmack in Ordnung, spricht in aller Regel nichts gegen den weiteren Verzehr. Bei Schimmelbefall müssen Lebensmittel unbedingt entsorgt werden.
„Lebkuchen, Nüsse, Festtagsbraten – in der Weihnachtszeit ist Schlemmen erlaubt. Sind die Feiertage vorbei, ist dies aber kein Grund, übrig Gebliebenes zu entsorgen. Ist die Zeit knapp, zum Beispiel, weil es in den Winterurlaub geht, können viele Reste von fertigen Speisen oder Lebensmitteln einfach eingefroren werden“ erklärte die Staatssekretärin Dies solle möglichst rasch erfolgen, damit Qualität und Geschmack der Produkte erhalten blieben. Wichtig sei auch, Gefrierdosen oder -beutel gut zu beschriften, damit man auch nach einigen Wochen oder Monaten noch weiß, welche Leckerei sich darin verbirgt.
In Ruhe Neues ausprobieren
Häufig kehrt nach dem Weihnachtstrubel aber erst einmal Ruhe ein; ein guter Zeitpunkt, um in der Küche zu experimentieren. „Wer an Weihnachten traditionell kocht, kann nach den Festtagen der Kreativität mit den Resten einfach einmal freien Lauf lassen. Doch auch, wer es traditionell liebt, findet in Reste-Rezepten viele Favoriten, denn zahlreiche klassische Speisen sind eigentlich Restegerichte. ‚Arme Ritter‘ oder ‚Ofenschlupfer‘ zum Beispiel dienen der Verwertung von altbackenem Brot, und in Eintöpfen lassen sich verschiedenste Lebensmittelreste zu einer leckeren Mahlzeit vereinen“, erklärte die Staatssekretärin.
Nicht nur das Brot von den Vortagen, auch Gemüse und Obst sind durch ihre begrenzte Haltbarkeit häufige Zutaten in der Resteküche. Für ein schnelles Nudelgericht beispielsweise lässt sich die klassische Tomatensoße mit fein geschnittenem Gemüse aller Art anreichern. Auch ein selbst gemachter Gemüsefond als Basis für verschiedene Speisen ist eine gute Verwertungsmöglichkeit, insbesondere, wenn das Gemüse schon ein wenig schrumpeliger ist. In Aufläufen lässt sich Gemüse zudem ideal mit Käseresten kombinieren. Äpfel oder Birnen eignen sich übrigens auch für herzhafte Speisen und geben ihnen eine fruchtige Note, selbst wenn sie schon ein wenig zu reif sind.
Süß und leicht
Obst zu Mus gekocht und mit weihnachtlichen Gewürzen versehen ist eine leckere und vor allem leichte Alternative zu anderen süßen Weihnachtsnaschereien. Stollenreste finden Wiederverwendung in Desserts, beispielsweise geschichtet mit Apfelmus oder einer Quark-Joghurt-Creme. Übrig gebliebene, vielleicht schon etwas trocken gewordene Lebkuchen geben herzhaften, leichten Soßen einen neuen Pfiff und ein besonderes Aroma.
Weitere Informationen
Rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr in Deutschland weggeworfen. Etwa 60 Prozent davon entfällt auf die Privathaushalte, das sind im Schnitt 82 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Ein großer Teil davon ist dabei zum Zeitpunkt des Wegwerfens noch genießbar. Gemüse, Obst und Backwaren werden am häufigsten vernichtet. Die Verschwendung von Lebensmitteln hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, sondern auch eine ethische, soziale und ökologische Dimension.
Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverluste ein wichtiges Anliegen. Durch Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Dialog mit dem Lebensmittelhandel und Vertretern der Außer-Haus-Verpflegung möchte sie das Bewusstsein für den Wert unserer Lebensmittel stärken und einen Beitrag zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung leisten.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Essen und Trinken