Europaminister Guido Wolf hat den europapolitischen Kurs im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD begrüßt. Der Bund will sich auch künftig in Brüssel für die Förderung starker Regionen wie Baden-Württemberg einsetzen.
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD Stellung bezogen. „Mit dem Koalitionsvertrag hält die Bundesregierung auch künftig europapolitisch Kurs. Ein besserer Schutz der Außengrenzen, eine stärkere Rolle der EU in der Außen- und Sicherheitspolitik und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen – alles das ist dringend notwendig und deshalb uneingeschränkt zu begrüßen“, so Minister Wolf.
Guido Wolf weiter: „Der Koalitionsvertrag ist zugleich ein Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip. Wichtig ist mir auch, dass es bei der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion bei der Einheit von Risiko und Haftung bleibt. Die Europäische Union darf nicht zu einer Schuldenunion werden.“
Zu den Auswirkungen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Europapolitik auf Baden-Württemberg sagte Wolf: „Es ist ganz im Sinne des Landes, dass sich die Koalition auch künftig in Brüssel für die Förderung starker Regionen wie Baden-Württemberg einsetzen will und Partnerschaftsprogramme wie Erasmus+ ausgebaut sehen möchte. Allein zwischen 2014 und 2017 haben jungen Menschen aus dem Land von Erasmusmittel in Höhe 22,5 Mio. Euro profitiert.“
Stärkung der Dritten Gewalt
Für den Justizbereich ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, einen Pakt für den Rechtsstaat zwischen den Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern zu schließen. Guido Wolf hierzu: „Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass auch der Bund endlich die Notwendigkeit zur Stärkung der Dritten Gewalt anerkennt. In Baden-Württemberg haben wir bereits in den vergangenen beiden Jahren große Fortschritte bei der bedarfsgerechten Personalausstattung in der Justiz erzielt. Diesen Weg werden wir auch in der Zukunft entschieden und in eigener Verantwortung weiterverfolgen.“
Weiter ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, die DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie das Alter auszuweiten. Damit wird eine Bundesratsinitiative Baden-Württembergs aus dem letzten Jahr aufgegriffen. Minister Guido Wolf hierzu: „Es freut mich, dass unsere Forderung nach einer Ausweitung der DNA-Analyse im Strafprozess nun Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Das ist ein guter Tag für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.“