Die Umsetzung der bundesrechtlich eröffneten Möglichkeit, eine Wohnsitzauflage für schutzberechtigte Ausländer zu erlassen, erfolgt in Baden-Württemberg jetzt zeitnah. Seit heute werden die Ausländerbehörden über die Vorgaben des Innenministeriums informiert.
„Baden-Württemberg wird die Wohnsitzauflage konsequent umsetzen und den Flüchtlingen ihren Wohnort zuweisen. Damit können wir im Interesse einer nachhaltigen Integration eine gleichmäßige landesweite Verteilung erreichen und Ghettos verhindern“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl. „Wir geben denen, die verfolgt an Leib und Leben bedroht sind unseren Schutz in Deutschland. Das heißt aber nicht, das jeder sich selber seinen Wohnort zuweisen kann“, so der Innenminister.
Das am 6. August 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz enthält eine Regelung zur Steuerung der Wohnsitznahme von Schutzberechtigten (§ 12a Aufenthaltsgesetz). Neben der darin verankerten gesetzlichen Verpflichtung zur Wohnsitznahme in dem Land, in das der Ausländer zur Durchführung seines Asylverfahrens oder bei seinem Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden ist, wird den Ländern darüber hinaus ermöglicht, zur Förderung einer gelingenden und nachhaltigen Integration eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort innerhalb des Landes auszusprechen.
Strobl: „Von dieser Regelung, an der ich noch als Mitglied des Deutschen Bundestages mitgearbeitet habe, machen wir jetzt in Baden-Württemberg zeitnah und konsequent Gebrauch.“ Im Hinblick auf die erheblich angestiegenen Zugangszahlen würde eine freie Wohnortwahl von Ausländern, denen in Deutschland Schutz zuerkannt wurde, zu einem Ungleichgewicht führen und damit auch die Förderung der Integration dieses Personenkreises in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland erschweren, so Strobl weiter. Sonst könne es dazu kommen, dass Wohnraum, Angebote von Sprachkursen oder Integrationsmöglichkeiten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vor allem im ländlichen Raum ungenutzt blieben, während vor allem Wohnraum in Ballungsgebieten fehlen würde. Eine gleichmäßige Verteilung der nach Baden-Württemberg eingereisten Ausländer auf die Kommunen sei daher auch im Hinblick auf die Planbarkeit unerlässlich. „Auch eine gehäufte Ansiedlung bestimmter Ethnien wollen wir dadurch vermeiden, in Baden-Württemberg wird es auch zukünftig keine Ghettos geben!“, betonte Strobl.
Eine Wohnsitzauflage wird insbesondere dann nicht verfügt oder aufgehoben, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden und einem Einkommen in Höhe von derzeit 712 Euro, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufgenommen wird beziehungsweise wurde. Auch Härtefällen und familiären Belangen wird Rechnung getragen.
Zur Wirksamkeit des Instruments Wohnsitzauflage sagte der Innenminister: „Wer einer Wohnsitzauflage nicht Folge leistet, muss wissen, dass er nur an dem Ort, der ihm zugewiesen wurde, Sozialleistungen bekommen kann. Das heißt im Umkehrschluss: An jedem anderen Ort als dem zugewiesenen gibt es keine Sozialleistungen mehr! Die Erfahrung zeigt, dass damit ein wirksames Instrument geschaffen wird.“