Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2022 bundesweit erstmals automatisch entsprechend der Miet- und Einkommensentwicklung erhöht. In Baden-Württemberg werden davon voraussichtlich rund 61.500 Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren.
Vor allem ältere Menschen und Familien sollen von der Dynamisierung des Wohngeldes profitieren. Die Reform, für die der Bundesrat im Mai 2021 den Weg freigemacht hat, „war eine wirklich wichtige und gute Entscheidung“, so die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. „Baden-Württemberg war es ein besonderes Anliegen, dass gerade in diesen schwierigen Zeiten die soziale Leistungsfähigkeit des Wohngeldes erhalten bleibt und den Menschen weiter geholfen wird.“
Das Wohngeld wird künftig alle zwei Jahre automatisch angepasst
Durch die Reform wird das Wohngeld künftig regelmäßig alle zwei Jahre automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst, erstmals zum 1. Januar 2022. Für bisherige Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt das Wohngeld ab Januar 2022 je Haushalt im bundesweiten Durchschnitt um rund 13 Euro pro Monat.
Durch die regelmäßige Anpassung des Zuschusses können viele Haushalte weiterhin Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten. Insbesondere Familien werden dadurch entlastet; ältere Menschen können in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben. Aktuell bekommen 59.000 Haushalte im Land Wohngeld. Durch die Reform können ab 1. Januar 2022 voraussichtlich etwa 2.500 weitere Haushalte in Baden-Württemberg einen Erstantrag auf Wohngeld stellen.
Die Hälfte des Wohngeldes kommt vom Land
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung. Das Land leistet zum Erfolg der Maßnahme einen erheblichen Beitrag, denn die Hälfte des ausbezahlten Wohngeldes wird aus Landesmitteln finanziert.
Ministerin Razavi wies darauf hin, dass das Wohngeld neben den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ein wichtiges Element sei, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für einkommensschwache Haushalte zu bewältigen. Menschen mit geringerem Einkommen können bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen lassen. Zuständig dafür sind, je nach Wohnort, die Großen Kreisstädte oder die Landratsämter.